Sachverhalt:
Im Entwurf wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 der Gemeinde Höhndorf
mit dem Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei
Einnahmen und Ausgaben in Höhe
von jeweils 701.600 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in
einer Größenordnung von je 256.900 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend
liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes
Zahlenwerk vor.
Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 202.200 EUR aus.
Diese sind im Vergleich zum Ursprungshaushalt um 134.200 EUR gestiegen.
Die Höhe der Hebesätze für die Realsteuern ändert sich mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung
2020 der Gemeinde Höhndorf nicht.
Die Gründe, die das Aufstellen eines Nachtragshaushaltes für das
Haushaltsjahr 2020 erfordern, sind ausführlich im Vorbericht des Nachtrages
erläutert. Um Wiederholungen zu vermeiden wird an dieser Stelle auf den
Vorbericht verwiesen
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung die Nachtragshaushaltssatzung 2020 mit dem
Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gem. des
vorliegenden Entwurfes zu beschließen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Auf Vorschlag des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die im Entwurf vorliegende Nachtragshaushaltssatzung 2020 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm.