Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 71 für das Gebiet "nördlich der Schule, südlich der B 502, östlich des Friedhofsweges und westlich der Strandstraße"
hier: Erneuter Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss
Vorlage
SCHÖN/BV/559/2020
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Schönberg hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am 06.06.2019 den Aufstellungsbeschluss zur Planung einer neuen Sporthalle mit dem Bebauungsplan Nr. 71 gefasst. Die vorzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte durch eine öffentliche Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom 22.07.2019 bis einschließlich 02.08.2019. Die Planunterlagen wurden während des gleichen Zeitraumes im Internet unter www.amt-probstei.de zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Die Behörden wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 03.07.2019 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

In der Sitzung des Planungsausschusses am 19.11.2019 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes beschlossen und zur Offenlegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 23.12.2019 bis einschließlich 31.01.2020. Die Planunterlagen wurden im gleichen Zeitraum im Internet unter www.amt-probstei.de zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Die Träger öffentlicher wurden mit Schreiben vom 27.11.2019 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Im Rahmen der Hochbauplanung wurde dann insbesondere festgestellt, dass die im Bebauungsplan festgesetzte Dachform sowie die Höhe des Gebäudes nicht passen. Aus diesem Grunde wurde der Bebauungsplan noch einmal angepasst und muss nun dementsprechend erneut beschlossen und zur erneuten Offenlegung bestimmt werden.    


Anlagenverzeichnis:

 

Abwägungsvorschläge

Planentwurf

Gestaltungsplan

Begründung

Erläuterung der Änderungen

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Planungsausschuss beschließt die Abwägung der während des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros. 

 

  1. Der Planungsausschuss stimmt dem vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 71 für das Gebiet „nördlich der Schule, südlich der B 502, östlich des Friedhofsweg und westlich der Strandstraße“ zu und bestimmt diesen zur erneuten Offenlegung. Die Begründung wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt. Es wird beschlossen, dass Anregungen nur noch zu den Änderungen vorgetragen werden können. Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme wird gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB auf 14 Tage verkürzt.

 

  1. Die Planunterlagen sind für die Dauer von 14 Tagen öffentlich auszulegen, sie sind während dieser Zeit auch im Internet unter www.amt-probstei.de zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange sind mit einer Frist von 14 Tagen zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.