Betreff
Zuschussangelegenheiten; Bau eines Kunstrasenplatzes
Vorlage
SCHÖN/BV/555/2020
Aktenzeichen
Bgm
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit dem Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020 hat der Bund beschlossen, bereits im Jahr 2020 im Rahmen der Städtebauförderung zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Das Bewilligungsvolumen des Investitionspakts für Schleswig-Holstein beträgt für das Programmjahr 2020 rund 6,107 Millionen Euro an Bundes- und Landesmitteln.

 

Gefördert werden im Rahmen der Städtebauförderung Einzelprojekte, die als Maßnahme im integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept für die städtebauliche Gesamtmaßnahme enthalten sind oder sich aus der Zielsetzung dieses Entwicklungskonzeptes ableiten lassen. Abweichend hiervon können in begründeten Einzelfällen auch Sportstätten als Einzelprojekte gefördert werden. Zuwendungsfähig sind die bauliche Sanierung und der Ausbau von Sportstätten. Das träfe auch auf die Gemeinde Schönberg zu, die seit kurzem in das Städtebauförderungsprogramm aufgenommen wurde.

 

Schon seit einigen Jahren sind die Gemeinde Schönberg und der  TSV Schönberg im Gespräch, den Trainingsplatz an der Strandstraße in einen Kunstrasenplatz umzuwandeln. Das Sportgelände an der Strandstraße in Schönberg ist im Besitz der Gemeinde Schönberg und wird von verschiedenen Abteilungen des TSV Schönberg, vorwiegend von der Fußball-Abteilung, genutzt. Derzeit kooperiert die Fußball-Abteilung des TSV im Herrenbereich mit dem FC Krummbek, im Damenbereich mit dem VFL Schwartbuck und im Jugendbereich mit den Sportvereinen aus Krummbek, Dobersdorf und Probsteierhagen. Zwölf Jugendmannschaften, vier Herren- und ein Damenteam nehmen am offiziellen Spielbetrieb der Saison 2020/21 teil. Rund 300 Kinder und Jugendliche und rund 150 Erwachsene nutzen die Anlage. Neben verschiedenen Freiflächen sind zwei Fußball-Großfelder vorhanden. Ein Umkleidetrakt mit sechs Kabinen und ein attraktiver Spielplatz sind im Jahr 2014 auf dem Gelände fertig gestellt worden, eine moderne Flutlichtanlage wurde in diesem Monat installiert.

 

Leider ist die komplette Sportanlage wegen der veralteten und sanierungsbedürftigen Platzbeschaffenheit zumeist nur in den Monaten April bis Oktober nutzbar und bespielbar. In den Monaten November bis März ist in den vergangenen Jahren ein geregelter Spiel- und Trainingsbetrieb aufgrund der Witterung nicht mehr möglich gewesen. Die Plätze waren wegen defekter und überlasteter Drainagen überflutet oder vereist. Das hat in den vergangenen Jahren immer wieder dazu geführt, dass Fußballer aller Altersklassen den Verein in der Winterpause verlassen haben. Der Bau eines Kunstrasenplatzes (wie bereits bei der sportlichen Konkurrenz in Heikendorf, Lütjenburg und Schönkirchen) auf dem Gelände des jetzigen Flutlichtplatzes ist die einzige Möglichkeit, den Verein und auch die Gemeinde im Bereich Sport modern, nachhaltig und zukunftsfähig aufzustellen.

 

Aus Sicht des TSV Schönberg, deren Auffassung ich ausdrücklich teile, ist der Bau eines Kunstrasenplatzes in Schönberg aufgrund nachfolgender Punkte sinnvoll, wenn nicht erforderlich:

 

           Der Platz ganzjährig bespielbar ist und rund 450 Fußballer ganzjährig ihr Hobby ausüben können.

           Verletzungs- und Unfallgefahren durch schwierige Platzverhältnisse massiv verringert werden.

           Das gesamte Gelände optimiert und aufgewertet wird.

           Das Erscheinungsbild der Gemeinde als Sporthochburg gestärkt wird.

           Die zeitintensive Pflege mit wöchentlichem Mähen gemindert wird.

           Kosten für Kreide, Saat, Dünger reduziert werden.

           Das Ferienprogramm der Gemeinde und der OGTS aufgewertet werden (Aktivitäten der Jugendarbeit könnten dort stattfinden).

           Der Tourismus profitiert, weil der Platz nicht eingezäunt werden soll, sondern auch Feriengästen frei zugänglich sein soll.

           Fortbildungen, Turniere, DFB-Stützpunkte und Trainingseinheiten von Auswahlmannschaften auf dem Platz stattfinden können.

           Fußballferienschulen (auch im Herbst und Frühjahr) witterungsunabhängig geplant und durchgeführt werden können.

           Die preisgekrönte Kooperation (bundesweit Platz 3) zwischen Schule und Verein weiter aufgewertet wird.

           Verein und Gemeinde nicht weiter im Bereich Fußball abgehängt werden, weil andere Gemeinden mit einem Kunstrasenplatz bereits aufgerüstet haben.

           Talente wieder eine Motivation haben, in Schönberg zu bleiben.

           Auch andere Sportarten profitieren und die Sporthalle entlastet wird.

           Kinder und Jugendliche aus anderen Gemeinden profitieren.

           Er nachhaltig, modern und zukunftsfähig ist.

           Sportaktivitäten wegen der Corona-Pandemie bevorzugt im Freien stattfinden sollen.

 

 

Die Kosten der Erstellung eines Kunstrasenplatzes an der Stelle des bisherigen Trainingsplatzes an der Strandstraße als Ersatz werden auf max. 800.000 Euro geschätzt

 

Die Förderquote aus dem Programm Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten für die Gemeinde Schönberg läge bei 90 % der nicht durch Einnahmen gedeckten zuwendungsfähigen Ausgaben. Damit würde die zu beantragende Fördersumme bei 720.000 Euro liegen und der Eigenanteil der Gemeinde Schönberg bei 80.000 Euro.

 

Grundlage der Förderung ist, dass der Antrag bis zum 15. Oktober 2020 mit einem entsprechenden Gremienbeschluss von der Gemeinde Schönberg beim Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein gestellt werden muss. Eine Entscheidung, ob die Gemeinde Schönberg nach erfolgter Antragstellung in den Genuss einer Förderung kommen wird, soll voraussichtlich noch bis zum Ende des Jahres erfolgen.

 

Da diese Vorlage ausschließlich für die Gemeindevertretung erstellt werden konnte, war eine formelle Vorberatung mit Beschlussempfehlung im Sozialausschuss als Fachausschuss für Sport nicht möglich. Unter TOP 8 der Sitzung am 22.09.2020 wurde aber ausführlich über die Fördermöglichkeiten für einen Kunstrasenplatz informiert, Raum für Nachfragen gegeben und mitgeteilt, dass ich beabsichtige einen entsprechenden Förderantrag zu stellen und dafür in der Sitzung der Gemeindevertretung am 29.09.2020 die Beschlussfassung über das Projekt erfolgen soll, so dass in dieser Hinsicht auch eine Beteiligung des Fachausschusses erfolgt ist. 

 

Im  Vorwege dieser Vorlagenerstellung habe ich mich neben dem Austausch mit dem TSV Schönberg (hier verweise ich auch auf die Anlage mit der Stellungnahme des Vereins) sowohl mit der Wirtschaftsförderung Kreis Plön und der BIG Städtebau GmbH  (DSK-BIG) über die Fördermöglichkeiten und unsere Chancen beraten lassen. Eine ungefähre Einschätzung, in wie weit ein Antragsverfahren ist von Erfolg gekrönt ist, kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht gegeben werden. Da aber die Antragsfrist seit Programmveröffentlichung sehr kurz ist und viele Verwaltungen mutmaßlich nicht in der Lage sein werden, in der kurzen Zeit einen Antrag auf den Weg zu bringen, sehen die Chancen nicht schlecht aus. Aber auch wenn bei diesem Antragsverfahren keine positiver Zuschlag erfolgen würde, wäre die Antragstellung sinnvoll, da dieses bei einer erneuten Antragstellungen in den beiden Folgejahren Berücksichtigung finden könnte. Es wird daher Empfohlen einen solchen Antrag zu stellen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister bis zum 15. Oktober 2020 einen Antrag für die Erstellung eines Kunstrasenplatzes auf der Fläche des bisherigen Trainingsplatzes an der Strandstraße aus dem Förderprogramm Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten beim Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein zu stellen. Die Gemeinde Schönberg bekennt sich damit dazu, die Erstellung eines Kunstrasenplatzes im Falle einer Förderzusage im Jahr 2021 auf der Fläche des bisherigen Trainingsplatzes an der Strandstraße umzusetzen.

 

Der zu beantragende Förderbetrag soll bei einer Gesamtprojektsumme von etwa 800.000 Euro bei 720.000 Euro liegen. Die verbleibenden 80.000 Euro sollen bei der Haushaltsplanung für 2021 berücksichtigt werden.