Sachverhalt:
Im Entwurf wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 der Gemeinde Köhn
mit dem Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei
Einnahmen und Ausgaben in Höhe
von jeweils 1.316.300 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben
in einer Größenordnung von je 73.800 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend
liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes
Zahlenwerk vor.
Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 9.600 EUR aus.
Diese sind im Vergleich zum Ursprungshaushalt um 92.900 EUR gesunken.
Zur anteiligen Finanzierung dieser Maßnahmen bedarf es jetzt keiner
Kreditaufnahme mehr.
Die Höhe der Hebesätze für die Realsteuern ändert sich mit der 1.
Nachtragshaushaltssatzung 2020 der Gemeinde Köhn nicht.
Die Gründe, die das Aufstellen eines Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2020 erfordern, sind ausführlich im Vorbericht des Nachtrages erläutert. Um Wiederholungen zu vermeiden wird an dieser Stelle auf den Vorbericht verwiesen
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung die Nachtragshaushaltssatzung 2020 mit dem
Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gem. des
vorliegenden Entwurfes zu beschließen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Auf Vorschlag des Finanzausschusses
beschließt die Gemeindevertretung die im Entwurf vorliegende Nachtragshaushaltssatzung 2020 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den
Anlagen sowie das Investitionsprogramm.