Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2020
Vorlage
KÖHN/BV/053/2020
Aktenzeichen
II.910.02.08
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 der Gemeinde Köhn mit dem Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 1.316.300 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 73.800 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 9.600 EUR aus. Diese sind im Vergleich zum Ursprungshaushalt um 92.900 EUR gesunken.

Zur anteiligen Finanzierung dieser Maßnahmen bedarf es jetzt keiner Kreditaufnahme mehr.

 

Die Höhe der Hebesätze für die Realsteuern ändert sich mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 der Gemeinde Köhn nicht.

 

Die Gründe, die das Aufstellen eines Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2020 erfordern, sind ausführlich im Vorbericht des Nachtrages erläutert. Um Wiederholungen zu vermeiden wird an dieser Stelle auf den Vorbericht verwiesen

 


Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Nachtragshaushaltssatzung 2020 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gem. des vorliegenden Entwurfes zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Vorschlag des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die im Entwurf vorliegende Nachtragshaushaltssatzung  2020 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm.