Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 für das Gebiet "westlich der Dorfstraße, beidseitig der Straße Redder und nordöstlich der Bebauung Kaiserkoppel"
Hier:
- Änderung des Geltungsbereiches
- Vorstellung des Planungskonzeptes
- Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss
Vorlage
WISCH/BV/043/2020
Aktenzeichen
III.2.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 18.12.2018 wurde der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 17 für das Gebiet „westlich der Dorfstraße, beidseitig der Straße Redder und nordöstlich der Bebauung Kaiserkoppel“ gefasst.

 

Planungshintergrund ist das Vorhaben auf dem Grundstück Redder 8 c, Flurstück 22/2 der Flur 8, Gemarkung Wisch. Hier soll ein Mehrfamilienhaus mit 4 Wohneinheiten und ein Reihenhaus mit 3 Wohneinheiten entstehen. Da die Stellplatzanlage teilweise auf Außenbereichsflächen erstellt werden soll, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlich.

 

Der Erhalt des Ortsbildes soll über entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan sichergestellt werden.

 

Die Bestandsaufnahme der Umgebung hat ergeben, dass die gewachsenen Strukturen eine Überplanung des Gebietes sehr schwierig gestaltet. Daher wird empfohlen das Plangebiet auf das Flurstück 22/2 der Flur 8, Gemarkung Wisch zu begrenzen, um die gewünschte Schaffung von Wohnraum voranzutreiben.

 

Die aktuelle Planung wird in der Sitzung vom Planungsbüro B2K, Herrn Kühle, vorgestellt und erläutert.

 

Es wird empfohlen auf Grundlage der vorzustellenden Planung den Entwurf des Bebauungsplanes zu beschließen und zur Offenlegung zu bestimmen.


Anlagenverzeichnis:

 

-       Plangeltungsbereich

-       Einzeldokument (Variante 1)

-       Einzeldokument (Variante 2)

-       Begründung

-       Artenschutzbericht mit Fledermausgutachten

-       Bodengutachten

-       Lageplan (Hochbau)


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17 auf das Gebiet „nördlich der Straße Redder, zwischen den Häusern 8 b und 12“ zu begrenzen.

 

  1. Der Planungsausschuss stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 für das Gebiet „nördlich der Straße Redder, zwischen den Häusern 8 b und 12“ in der vorliegenden bzw.  noch zu überarbeitenden Fassung zu und bestimmt diesen zur Offenlegung. Die Begründung wird in der vorliegenden bzw. noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 17 ist mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe eine Stellungnahme aufzufordern. Die Planunterlagen sind mit der Bekanntmachung über die Auslegung während der Auslegung auch im Internet unter www.amt-probstei.de zur Verfügung zu stellen.