hier: Aufstellungsbeschluss
Sachverhalt:
Bei der Freiwilligen Feuerwehr ist aufgrund
neuer Richtlinien bei der Feuerwehrunfallkasse eine Umstrukturierung
erforderlich geworden. Die Umstrukturierung betrifft u.a. sowohl die
Fahrzeughalle als auch die Sanitär- und Umkleideräume. Zunächst wurde versucht,
einen entsprechenden Anbau an das Feuerwehrgerätehaus zu planen. Aufgrund der
beengten Grundstücksverhältnisse ist am derzeitigen Standort der Feuerwehr
jedoch kein Anbau in der erforderlichen Größe und mit der erforderlichen Anzahl
der Stellplätze möglich. Aus diesem Grunde wurde ein neuer Standort für die
Feuerwehr, ggf. mit integriertem Dorfgemeinschaftshaus gesucht.
Nach mehrfachen Verhandlungen konnte
zwischenzeitlich das im anliegenden Lageplan gekennzeichnete Grundstück erworben
werden. Das Grundstück hat eine Größe von ca. 6.400 qm, sodass neben der
Feuerwehr auch noch ein paar Wohnbaugrundstücke entstehen können.
Die nunmehr betroffene Fläche schließt zwar
an die Ortslage Brodersdorf an, sie befindet sich jedoch im Außenbereich,
sodass die Umsetzung der Planung die Änderung des Flächennutzungsplanes und
Aufstellung eines Bebauungsplanes erfordert.
Für die Aufstellung des Bebauungsplanes wird
empfohlen, das Planungsbüro B2K, Herrn Kühle mit den städtebaulichen Leistungen
und das Planungsbüro Franke`s Landschaften, Frau Franke mit den
naturschutzfachlichen Leistungen zu beauftragen. Zusätzlich wird im Rahmen des
Planverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes zwingend ein
Lärmschutzgutachten und ein Verkehrsgutachten aufgrund der Ansiedlung der
Feuerwehr an diesem Standort benötigt. Es wird empfohlen, dass Planungsbüro
Wasser- und Verkehrskontor Neumünster, Herrn Hinz, mit der Erstellung der
Gutachten zu beauftragen. Weiter ist auch die Erschließungsplanung zunächst bis
zur Leistungsphase III der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
erforderlich. Die Erschließungsplanung beinhaltet sowohl die Straßenbauplanung
als auch die Kanalbauplanung. Es wird hier empfohlen, das Ingenieurbüro Hauck
aus Kiel mit den Leistungen zu beauftragen. Das Ingenieurbüro Hauck ist auch
für den AZV tätig, sodass die Abstimmung mit dem AZV problemlos sein wird.
Abschließend ist von einem öffentlich bestellten Vermessungsbüro eine
Grundvermessung des Grundstücks als Plangrundlage für den Bebauungsplan
anzufertigen. Das Flurstück ist im Kataster zwar bereits als eigenständiges
Flurstück erfasst, es sind jedoch an verschiedenen Stellen auf dem Grundstück
Höhen einzumessen. Auch der Bestand an erhaltenswerten Bäumen Baumbestand wird in die Plangrundlage
aufgenommen. Es wird empfohlen, dass Vermessungsbüro de Vries aus Neumünster
mit den Arbeiten zu beauftragen. Das Büro De Vries ist erfahrungsgemäß sehr
zeitnah in der Lage, Aufträge abzuarbeiten. Das Honorar richtet sich nach der
Gebührenverordnung für öffentliche Vermessungsleistungen, sodass eine
Ausschreibung oder Preisanfrage nicht erforderlich ist.
Alle Planungsbüros sind sehr kompetent und
waren und sind auch heute für viele Gemeinden des Amtes Probstei tätig. Eine
Ausschreibung der Planungsleistungen ist nicht erforderlich, da die
Schwellenwerte für eine Ausschreibung nicht erreicht werden. Das Grundhonorar
richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure bzw. die
Vermessungsverordnung für öffentliche Vermessungsarbeiten, die Honorarordnung bzw.
Gebührenverordnung gelten für alle Planungsbüros.
Die Inhalte des Bebauungsplanes mit der
Fläche für die Feuerwehr sowie der Anzahl der möglichen Wohnbaugrundstücke und
alle Festsetzungen über die Gebäudegrößen und Gebäudegestaltungen etc. werden
im Rahmen der Durchführung des Planverfahrens noch exakt festgelegt. Mit dem
Aufstellungsbeschluss wird das Planverfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplanes zunächst nur formell eingeleitet.
Anlagenverzeichnis:
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet „nördlich der Schönberger Straße, südlich der Straße Tammbrook und östlich der K 30“ (Aufstellungsbeschluss)
- Die Gemeindevertretung erteilt den Auftrag für die städtebaulichen Leistungen an das Planungsbüro B2K, Herrn Kühle, für die naturschutzfachlichen Leistungen an das Planungsbüro Franke`s Landschaften, Frau Franke, für die Erstellung eines Lärmschutzgutachtens und Verkehrsgutachtens an das Büro Wasser- und Verkehrskontor Neumünster, für die Erschließungsplanung bis zur Leistungsphase III der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure an das Ingenieurbüro Hauck aus Kiel und für die Erstellung einer Plangrundlage an das Vermessungsbüro de Vries aus Neumünster.