hier: Aufstellungsbeschluss
Sachverhalt:
Bei der Freiwilligen Feuerwehr ist aufgrund
neuer Richtlinien bei der Feuerwehrunfallkasse eine Umstrukturierung
erforderlich geworden. Die Umstrukturierung betrifft u.a. sowohl die
Fahrzeughalle als auch die Sanitär- und Umkleideräume. Zunächst wurde versucht,
einen entsprechenden Anbau an das Feuerwehrgerätehaus zu planen. Aufgrund der
beengten Grundstücksverhältnisse ist am derzeitigen Standort der Feuerwehr
jedoch kein Anbau in der erforderlichen Größe und mit der erforderlichen Anzahl
der Stellplätze möglich. Aus diesem Grunde wurde ein neuer Standort für die
Feuerwehr, ggf. mit integriertem Dorfgemeinschaftshaus gesucht.
Nach mehrfachen Verhandlungen konnte
zwischenzeitlich das im anliegenden Lageplan gekennzeichnete Grundstück erworben
werden. Das Grundstück hat eine Größe von ca. 6.400 qm, sodass neben der
Feuerwehr auch noch ein paar Wohnbaugrundstücke entstehen können.
Die nunmehr betroffene Fläche schließt zwar
an die Ortslage Brodersdorf an, sie befindet sich jedoch im Außenbereich,
sodass die Umsetzung der Planung die Änderung des Flächennutzungsplanes und
Aufstellung eines Bebauungsplanes erfordert.
Für die Änderung des Flächennutzungsplanes
wird empfohlen, das Planungsbüro B2K, Herrn Kühle mit den städtebaulichen
Leistungen und das Planungsbüro Franke`s Landschaften, Frau Franke mit den
naturschutzfachlichen Leistungen zu beauftragen. Beide Planungsbüros sind sehr
kompetent und waren und sind auch heute
für viele Gemeinden des Amtes Probstei tätig. Eine Ausschreibung der Planungsleistungen
ist nicht erforderlich, da die Schwellenwerte für eine Ausschreibung nicht
erreicht werden. Das Grundhonorar richtet sich nach der Honorarordnung für
Architekten und Ingenieure, die Honorarordnung gilt für alle Planungsbüros.
Die Inhalte des Flächennutzungsplanes mit der
Aufteilung der Fläche für die Feuerwehr sowie der Fläche für die Wohnbebauung
werden im Rahmen der Durchführung des Planverfahrens noch exakt festgelegt. Mit
dem Aufstellungsbeschluss wird das Planverfahren zur Änderung des
Flächennutzungsplanes zunächst nur formell eingeleitet.
Anlagenverzeichnis:
Geltungsbereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „nördlich der Schönberger Straße, südlich der Straße Tammbrook und östlich der K 30“ (Aufstellungsbeschluss)
- Die Gemeindevertretung beschließt, den Auftrag für die städtebaulichen Leistungen dem Planungsbüro B2K, Herrn Kühle und für die naturschutzfachlichen Leistungen dem Planungsbüro Franke`s Landschaften, Frau Franke zu erteilen.