Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "nördlich der Schönberger Straße, südlich der Straße Tammbrook und östlich der K 30"
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
BRODE/BV/040/2020
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Bei der Freiwilligen Feuerwehr ist aufgrund neuer Richtlinien bei der Feuerwehrunfallkasse eine Umstrukturierung erforderlich geworden. Die Umstrukturierung betrifft u.a. sowohl die Fahrzeughalle als auch die Sanitär- und Umkleideräume. Zunächst wurde versucht, einen entsprechenden Anbau an das Feuerwehrgerätehaus zu planen. Aufgrund der beengten Grundstücksverhältnisse ist am derzeitigen Standort der Feuerwehr jedoch kein Anbau in der erforderlichen Größe und mit der erforderlichen Anzahl der Stellplätze möglich. Aus diesem Grunde wurde ein neuer Standort für die Feuerwehr, ggf. mit integriertem Dorfgemeinschaftshaus gesucht.

 

Nach mehrfachen Verhandlungen konnte zwischenzeitlich das im anliegenden Lageplan gekennzeichnete Grundstück erworben werden. Das Grundstück hat eine Größe von ca. 6.400 qm, sodass neben der Feuerwehr auch noch ein paar Wohnbaugrundstücke entstehen können.

 

Die nunmehr betroffene Fläche schließt zwar an die Ortslage Brodersdorf an, sie befindet sich jedoch im Außenbereich, sodass die Umsetzung der Planung die Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes erfordert.

 

Für die Änderung des Flächennutzungsplanes wird empfohlen, das Planungsbüro B2K, Herrn Kühle mit den städtebaulichen Leistungen und das Planungsbüro Franke`s Landschaften, Frau Franke mit den naturschutzfachlichen Leistungen zu beauftragen. Beide Planungsbüros sind sehr kompetent und waren und sind auch heute  für viele Gemeinden des Amtes Probstei tätig. Eine Ausschreibung der Planungsleistungen ist nicht erforderlich, da die Schwellenwerte für eine Ausschreibung nicht erreicht werden. Das Grundhonorar richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, die Honorarordnung gilt für alle Planungsbüros.

 

Die Inhalte des Flächennutzungsplanes mit der Aufteilung der Fläche für die Feuerwehr sowie der Fläche für die Wohnbebauung werden im Rahmen der Durchführung des Planverfahrens noch exakt festgelegt. Mit dem Aufstellungsbeschluss wird das Planverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes zunächst nur formell eingeleitet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Geltungsbereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „nördlich der Schönberger Straße, südlich der Straße Tammbrook und östlich der K 30“ (Aufstellungsbeschluss)

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, den Auftrag für die städtebaulichen Leistungen dem Planungsbüro B2K, Herrn Kühle und für die naturschutzfachlichen Leistungen dem Planungsbüro Franke`s Landschaften, Frau Franke zu erteilen.