Betreff
Gästeservice Strand - Zwischenbericht
Vorlage
LABOE/BV/424/2020
Aktenzeichen
BGM
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Diese Informationsvorlage umfasst einen Sachstands- und Erfahrungsbericht zur Einteilung des konzessionierten Strandes in drei Zonen und zum Einsatz des Gästeservice am Strand während der Zeit der Corona-Pandemie.

 

 

              I.        Ausgangslage

 

Aufgrund der Corona-Pandemie waren durch Erlasse des Landes Schleswig-Holstein in den Monaten März/April 2020 größere Personenansammlungen in der Öffentlichkeit untersagt. Dies betraf auch den Strand im Ostseebad Laboe, wodurch das Aufstellen von Strandkörben zunächst nicht möglich war.

 

Am 18. Mai 2020 wurde das Aufstellen von Strandkörben unter Einhaltung von Abstandsregelungen erlaubt. Zur Sicherstellung der Abstandsregeln wurden Konzepte geprüft, mit welchen Maßnahmen einer kontrollierbaren Nutzung des Strandes erreicht werden konnte. Ein ungeordneter Zulauf auf den Strand mit Verweis auf die Eigenverantwortung der Gäste war nach den örtlichen Gegebenheiten keine Option. Unter Einbeziehung der Strandkorbvermietung wurde im Eigenbetrieb ein Konzept zur Ordnung der Strandnutzung mit folgenden Inhalten entwickelt.

 

 

 

            II.        Strandbereiche

 

Zunächst wurden die Strandbereiche neu angeordnet und entsprechend ausgewiesen.

Hierfür wurde unter Einbeziehung der Strandkorbvermietung Strandland ein Konzept für den Strand erarbeitet.

 

Strandkorbbereich

Um zu vermeiden, dass zwischen den Strandkörben weitere Besucher*Innen den Strand unkontrolliert nutzen und es damit zu Unterschreitungen von Abstandsgeboten kommen konnte, wurde ein neuer Strandkorbbereich festgelegt. Dieser Bereich sieht vor, dass sich hier grundsätzlich nur Gäste mit einem angemieteten Strandkorb aufhalten sollen. Die Strandkörbe wurden mit den entsprechenden erforderlichen Abständen aufgestellt. Die Mitarbeiter*Innen der Strandkorbvermietung richten die Strandkörbe täglich morgens neu aus, sodass die Einhaltung der Abstände sichergestellt wird. In diesem Bereich soll es nicht mehr vorgesehen sein, sich zwischen den Körben auf einem Handtuch hinzulegen, es sei denn, dem Strandkorb zurechenbare Familienangehörige / zulässige Anzahl von Gästen nutzen den Bereich um den Korb herum.

 

 

Handtuchbereiche

Im Bereich des Rosengartens, hinter den Strandkörben zwischen Lesehalle und Schwimmhalle und im Bereich rechts neben dem DRK-Strandkindergarten wurden Handtuchbereiche eingerichtet. Auf den von Strandkörben freigehaltenen Strandbereichen sollen sich die Gäste aufhalten, die keinen Strandkorb gemietet haben. Die Einhaltung von Abstandsflächen ist in diesen Abschnitten besser kontrollierbar, weil überschaubar. Bei Überfüllung dieser Abschnitte wurde die Sperrung der Zugänge mit vorgesehen, was im August an mehreren Wochenenden auch durchführt werden musste. Die Sperrungen wurden jeweils mit personellem Einsatz unterstützt.

 

Ausstattung der Strandeingänge

An den Strandeingängen wurden zur Orientierung Hinweisschilder mit einer Übersicht der Strandbereiche angebracht. Zusätzlich wurden an stark frequentierten Strandeingängen Traversen mit Hinweisbannern aufgestellt. Hinweisbanner befinden sich auch auf dem Strand, um die Bereiche abzugrenzen.

 

 

Maßnahmen auf der Promenade

Auf der Promenade wurden sogenannte „Salinos“ aufgestellt, die optisch ein Hindernis darstellen. Diese bewegen nebeneinander hergehende Menschen dazu, rechts und einzeln an dem Hindernis vorbeizugehen. Auch hier wurden Traversen mit Hinweisbannern „Bitte Abstand halten“ aufgestellt.

 

 

 

           III.        Gästeservice

 

Für den Gästeservice am Strand wurde ein Pool von 8 Saisonkräften gebildet. Ab Ende Mai 2020 erfolgte ihr Arbeitseinsatz. Die Saisonkräfte stehen in 2er Teams an unterschiedlichen Tagen und Zeiten am Strandeingang und informieren die Gäste über die o.g. Maßnahmen der Einteilung der Strandbereiche. Zusätzlich werden die Gäste nach dem Besitz einer gültigen Strandkarte befragt. Nach der Kontrolle am Strandeingang folgt ein Kontrollgang über den gesamten Strandbereich. Hier wird darauf geachtet, dass sich die Gäste im entsprechenden Bereich aufhalten und es keine zu großen Menschenansammlungen gibt. Auch hier wird erneut eine Strandkartenkontrolle durchgeführt. Die Eingänge werden rotierend besetzt. Die personelle Besetzung konnte noch nicht so erreicht werden, dass eine tägliche Kontrolle an mehreren Strandabschnitten durchgeführt werden konnte. Hier wird an einer Verbesserung gearbeitet. Die Teams wurden mit Dienstausweisen und einheitlichen T-Shirts ausgerüstet.

 

 

 

          IV.        Fazit:

 

Mit den o. g. Maßnahmen konnte ein Konzept etabliert werden, welches den Zugang zum Strand lenkt. Durch die Kombination der Strandeinteilung mit dem Einsatz des Gästeservice konnte ein Sicherheitsgefühl am Strand erreicht werden. Gerade der personelle Einsatz des Gästeservice hat die Aktzeptanz der Maßnahmen stark erhöht. Auch Konflikte zwischen Strandbesuchern, die sich im falschen Bereich aufhalten, wurden durch den persönlichen Kontakt vor Ort erheblich reduziert.

 

Die Einteilung der Strandbereiche in „Handtuchbereich“ und „Strandkorbbereich“ und die damit verbundene Verschiebung der Strandkörbe im Bereich des Rosengartens, wird von vielen Gästen positiv bewertet. Das Verbot sich zwischen die Strandkörbe zu legen, wird von den Saison-Strandkorbmietern ebenfalls positiv aufgenommen. Die Strandkorbvermietung Strandland hatte zu Beginn der Saison eine Reihe von Beschwerden über die Verschiebung von Saisonkörben. Daneben werden die Körbe morgens neu ausgerichtet, was einen gewissen Mehraufwand zur Einhaltung der Corona-Maßnahmen mit sich trägt. Auch haben die Mitarbeiter*Innen in ihrer Ansprache auf die Strandbereiche ebenfalls hingewiesen. Mitte August wurden die Maßnahmen von der Firma Strandland ebenfalls positiv bewertet.

 

Die Reinigung des Strandes kann durch den Bauhof jetzt leichter erfolgen, da im Strandbereich des Rosengartens jetzt keine Strandkörbe mehr stehen. Durch das Ausrichten im Strandkorbbereich wird die Reinigung dort ebenfalls erleichtert.

 

Insgesamt wird das Konzept der Strandnutzung nach drei Monaten Anwendung positiv bewertet. Der personelle Einsatz trägt zu einer Ordnung in Bezug auf die Einhaltung der Corona-Regeln bei. Die Einhaltung der Gebührenpflicht am Strand ist ein nicht zu unterschätzender Faktor der Kontrollen. Gerade am Strandeingang werden die Kontrollen vollständig durch Zahlung an den Automaten oder den Verkaufsstellen erledigt. Auch wenn einige Detailpunkte für die Zukunft noch evaluiert werden müssen, hat sich ein System etabliert, dass auch im nächsten Jahr angewendet werden kann.