hier: Aufstellungsbeschluss
Sachverhalt:
Der Campingplatz Holm an der Kreisstraße 15
gegenüber der Ferienhaussiedlung Holm wird schon seit vielen Jahren nicht mehr
betrieben. Es ist nun vorgesehen, ein kleines Ferienhausgebiet mit hochwertigen
Ferienhäusern auf der Fläche zu entwickeln. Die Umsetzung der Planung erfordert
eine Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Beide Pläne können im Parallelverfahren
aufgestellt werden. Die Planung wurde mit einem ersten Konzept bereits einmal
im Planungsausschuss und Umweltbeirat vorgestellt. Der Plangeltungsbereich ist
auf Wunsch des Investors noch um die Fläche des vorhandenen Restaurants
erweitert worden. Ein neues Planungskonzept wird nach dem Aufstellungsbeschluss
erarbeitet und dem Ausschuss dann vorgestellt.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erfordert
den Abschluss eines Durchführungsvertrages, in dem zu vereinbaren ist, in
welchem Zeitraum das Vorhaben zum Abschluss gebracht werden muss. Weiterhin
muss dem Durchführungsvertrag ein Nutzungs- und Betreiberkonzept beigefügt
werden. Die dauerhaft touristische Nutzung des Ferienhausgebietes ist durch
Eintragung von Dienstbarkeiten in das jeweilige Grundbuch und Abschluss eines
Geschäftsbesorgungsvertrages mit einem professionellen Vermarktungsunternehmen
sicherzustellen.
Anlagenverzeichnis:
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 72
Beschlussvorschlag:
- Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 72 für das Gebiet
„östlich der Ferienhaussiedlung Holm an der K 15, südlich des Korshagener
Redder und nördlich der Straße Gehrtshorst“ zu beschließen
(Aufstellungsbeschluss).
- Der Auftrag für die städtebaulichen Leistungen wird dem
Planungsbüro B2K, Herrn Kühle und für die naturschutzfachlichen Leistungen
dem Planungsbüro Franke`s Landschaften, Frau Franke erteilt. Die
Erstellung eines Verkehrslärmgutachtens wird dem Planungsbüro WVK aus
Neumünster, Herrn Hinz, erteilt. Der Auftrag für die Erschließungsplanung
zunächst bis zur Leistungsphase III der Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure wird dem Ingenieurbüro Hauck aus Kiel erteilt. Der Auftrag für
die Erstellung des Durchführungsvertrages und einer etwaigen
Rechtsberatung zur Bauleitplanung wird Herrn Dr. Becker vom Anwaltsbüro
Brock, Müller, Ziegenbein aus Kiel erteilt.
- Die Planungs- und Anwaltskosten sind vom Investor zu erstatten, es
ist ein entsprechender Vertrag zur Erstattung der Planungskosten
abzuschließen.