Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 für das Gebiet "östlich der Straße Verwellengrund, nördlich der Kuhbrücksau und südlich des Minigolfplatzes"
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
SCHÖN/BV/535/2020
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Schönberg hat ein Ortsentwicklungs- und Tourismuskonzept erarbeitet. Dieses sieht in erster Priorität eine Umgestaltung des Strandeingangsbereichs im Ortsteil Kalifornien vor. Das sogenannte T-Konzept beinhaltet insbesondere Veränderungen in der Gestaltung der Infrastruktur. Veränderungen soll es dabei auch im Bereich der Sommerbühne sowie des Tourist-Service mit dem anschließenden öffentlichen Parkplatz geben. Diese Flächen liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 53. Insbesondere soll auf der Fläche des öffentlichen Parkplatzes ein Marktplatz entstehen, der teilweise überdacht werden soll. Die Umsetzung dieser Planung erfordert eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53, sodass empfohlen wird, zunächst den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 zu fassen. Das Verfahren kann gemäß § 13 a BauGB als beschleunigtes Verfahren durchgeführt werden.  


Anlagenverzeichnis:

 

Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 für das Gebiet „östlich der Straße Verwellengrund, nördlich der Kuhbrücksau und südlich des Minigolfplatzes“ zu beschließen (Aufstellungsbeschluss)

 

  1. Der Planungsauftrag für die städtebaulichen und naturschutzfachlichen Leistungen wird dem Planungsbüro B2K, Herrn Kühle, erteilt.