Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "nördlich der Schule, südlich der B 502, östlich des Friedhofsweg und westlich der Strandstraße"
hier: Abwägung und endgültige Beschlussfassung
Vorlage
SCHÖN/BV/531/2020
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 06.06.2019 den Aufstellungsbeschluss zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes zum Bau einer neuen Sporthalle gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte durch eine öffentliche Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom 22.07.2019 bis einschließlich 02.08.2019. Zeitgleich wurden die Planunterlagen während der Auslegung im Internet unter www.amt-probstei.de zur Verfügung gestellt. In der Sitzung des Planungsausschusses am 19.11.2019 wurde der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen und zur Offenlegung bestimmt. Die Begründung mit dem Umweltbericht wurde gebilligt. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 23.12.2019 bis einschließlich 31.01.2020. Zeitgleich wurden die Planunterlagen im Internet unter www.amt-probstei.de zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 27.11.2019 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Es wird nun empfohlen, die Abwägung der während der Offenlegungsverfahren vorgetragenen Anregungen den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros entsprechend vorzunehmen und den Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes zu beschließen.


Anlagenverzeichnis:

 

Abwägungsvorschläge des Planungsbüros

Planzeichnung

Begründung mit Umweltbericht


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Abwägung der während der vorzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros zu beschließen.

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „nördlich der Schule, südlich der B 502, östlich des Friedhofweg und westlich der Strandstraße“ in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung endgültig zu beschließen. Die Begründung mit dem Umweltbericht wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes ist mit der Begründung und dem Umweltbericht sowie der Verfahrensakte dem Innenministerium zur Genehmigung vorzulegen.