Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 67 für das Gebiet "südlich des Kleingartengeländes hinter der Finnenhaussiedlung, westlich der Bebauung Rauhbank und östlich der Landesstraße 50"
hier: Abwägung sowie Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss
Vorlage
SCHÖN/BV/530/2020
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 30.03.2017 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 67 zur Ausweisung eines Neubaugebietes gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte im Rahmen einer Einwohnerversammlung am 26.09.2018. Die Behörden wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 18.09.2018 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Nach mehreren Beratungen im Planungsausschuss, insbesondere über Details der Planung wie z.B. der Festsetzungen zu den Höhen aufgrund der Topographie, des grünen Bandes, der Wärmeversorgung und Abwasserbeseitigung, der Gestaltung der Oberflächen und der Gebäude wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 67 nunmehr fertiggestellt. Es wird empfohlen, die Abwägung der während der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden  vorgetragenen Anregungen vorzunehmen und den Entwurf des Bebauungsplanes zu beschließen und zur Offenlegung zu bestimmen. 


Anlagenverzeichnis:

 

Abwägungsvorschläge des Planungsbüros

Planzeichnung

Begründung mit Umweltbericht


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Planungsausschuss beschließt die Abwägung der während des vorgezogenen Beteiligungsverfahrens von der Öffentlichkeit sowie den Behörden vorgetragenen Anregungen gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros.

 

  1. Der Planungsausschuss stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 67 für das Gebiet „südlich des Kleingartengeländes hinter der Finnenhaussiedlung, westlich der Bebauung Rauhbank und östlich der Landesstraße 50“ in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung zu und bestimmt diesen zur Offenlegung. Die Begründung mit dem Umweltbericht wird gebilligt.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 67 ist mit der Begründung und dem Umweltbericht für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Planunterlagen sind mit der Bekanntmachung über die Auslegung während der Auslegung auch im Internet unter www.amt-probstei.de zur Verfügung zu stellen.