Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "südlich des Kleingartengeländes hinter der Finnenhaussiedlung, westlich der Bebauung Rauhbank und östlich der Landesstraße 50"
hier: Abwägung und endgültige Beschlussfassung
Vorlage
SCHÖN/BV/528/2020
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 30.03.2017 den Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung eines Neubaugebietes gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Rahmen einer Einwohnerversammlung am 26.09.2018 durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 18.09.2018.

 

Der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde sodann in der Sitzung des Planungsausschuss am 19.05.2020 beschlossen und zur Offenlegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 24.06.2020 bis einschließlich 31.07.2020. Die Unterlagen wurden zeitgleich im Internet unter www.amt-probstei.de zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 28.05.2020 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Es wird nun empfohlen, die Abwägung der im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung und der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros vorzunehmen und den Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes damit endgültig zu beschließen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Planzeichnung

Begründung mit Umweltbericht


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Abwägung der im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung und der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros zu beschließen.

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „südlich der Kleingartensiedlung hinter der Finnenhaussiedlung, westlich der Bebauung Rauhbank und östlich der Landesstraße 50“ in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung endgültig zu beschließen. Die Begründung mit dem Umweltbericht wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 

  1. Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes ist einschließlich der Begründung mit dem Umweltbericht und der Verfahrensakte zur Genehmigung beim Innenministerium einzureichen.