Betreff
Weiteres Vorgehen bei der Beschaffung und weiteren Verwendung mobiler Endgeräte des Schulverbandes
Vorlage
SV/BV/087/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Schulverband Probstei hat in der bisherigen Beschlusslage zur Digitalisierung an Schulen beschlossen, dass alle Schülerinnen und Schüler in der Oberstufe die Möglichkeit erhalten, kostenlos ein mobiles Endgerät (iPad) zu benutzen und nach der Schulzeit dieses dann zurückzugeben. Des Weiteren hat der Schulverband im Rahmen von Kofferlösungen für die Sekundarstufe I sowie für die Grundschulen Geräte im Einsatz. Bei den Geräten in den Koffern handelt es sich um die zurückgegebenen Leihgeräte aus der Oberstufe. 

 

Zurzeit sind das etwa 550 Geräte, die so im Einsatz der Schulen sind. Auch die Lehrkräfte haben vom Schulverband iPads zur Nutzung erhalten.

 

Häufig wurde der Wunsch der Oberstufenschüler herangetragen, ein eigenes Gerät zu kaufen oder ihr schulisches Leihgerät zu übernehmen nach der Schulzeit. Deshalb wurde zum Schuljahr 2020/2021 beschlossen, dass jeder Schüler, der ein eigenes Gerät haben möchte, dieses über ein Bestellport der GfdB (Gesellschaft für digitale Bildung) erwerben kann. Als Anschaffungsoptionen gibt es den Sofortkauf und ein Mietkaufangebot. Jeder Schüler, der kein eigenes Gerät kaufen möchte, erhält weiterhin ein Leihgerät durch den Schulverband. Hierzu wurde eine Bedarfsabfrage gemacht. Von den künftigen 68 Oberstufenschülern wollen voraussichtlich 20 ein eigenes Gerät erwerben. Die restlichen Schüler erhalten ein Leihgerät durch den Schulverband. Schulverband und Schule stellen gemeinsam die Gleichwertigkeit zwischen den gekauften und geliehenen Geräten sicher. Über das Bestellportal werden beispielsweise nur bestimmte Gerätetypen zum Kauf angeboten.   

 

Durch die Corona-Pandemie hat das digitale Lernen eine neue Bedeutung und Dimension erhalten und es wurde ermittelt, dass in den „HomeSchooling“ Zeiten nicht alle Kinder auf notwendige Hardware zugreifen konnten. Eine Ermittlung hat ergeben, dass etwa zwei Kinder pro Klasse keinen kontinuierlichen Zugriff auf adäquate technische Ausstattung haben.

 

Gemeint ist damit der regelmäßige Zugang zu einem stationären Rechner oder zu einem mobilen Endgerät (Tablet) mit Zugang zum Internet. Diese Gruppe war also in technischer Hinsicht benachteiligt und konnte an den digitalen Angeboten der Schule nicht angemessen teilhaben. 

 

Das Land SH hat hierzu ein Sofortprogramm für bedürftige Kinder aufgelegt. Für den Schulverband wurde eine Umfrage gemacht und wir schaffen jetzt 140 iPads (für die GSP und die GS) im Wert von 70.000 € an, die beim Land bereits beantragt wurden. Wir haben dann weitere 140 iPads zur Verfügung. Die Geräte werden an die betroffenen Schülerinnen und Schüler ausgeliehen und gehen nach der Rückgabe wieder in den Besitz der Schulen über. Sie können dann z.B. in Koffern weiterhin genutzt werden. 

 

Zusätzlich kommt von Eltern der Sekundarstufe I der GSP der Wunsch und konkrete Anfragen, ein eigenes Gerät zu besitzen und zu erwerben. Um  eine sinnvolle Lösung zu schaffen, ist hier die Idee, das Bestellportal (s.o.) zu  öffnen. Es handelt sich um Familien, die ihre Kinder nach den Erfahrungen aus der Schulschließung auf eigene Faust zu Hause besser technisch ausstatten möchten und dies auch können. Sie fallen nicht unter die Kategorien des Sofortprogramms (s.o.). 

 

Ausblick: Überlegenswert ist in diesem Zusammenhang das Vorziehen der iPad-Anschaffung auf die Jahrgänge 10 oder 9. Eine frühere Anschaffung würde dann zu einer schulischen Nutzungsdauer von bis zu 5 Jahren führen, wenn ein Schüler/ eine Schülerin das Abitur ablegt.  Diese Option ist allerdings erst sinnvoll, wenn 1. der Ausbau der WLAN-Infrastruktur des Campus abgeschlossen ist und 2. das Medienentwicklungskonzept der GSP für eine entsprechende Nutzung der iPads im Unterricht der Jahrgänge 9/10 angepasst wurde. Ein Nutzungskonzept sollte die jahrgangsweise Einführung in der Sekundarstufe I begleiten.  

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss beschließt, aus den Mitteln des Digitalpaktes weitere 140 Geräte für den Gebrauch in der Primar- und der Sekundarstufe I anzuschaffen, die an bedürftige Schülerinnen und Schüler ausgeliehen werden. Diese Geräte stellen vorrangig sicher, dass die Betroffenen beim häuslichen Lernen/ Fernunterricht nicht benachteiligt werden. Die Geräte können nach der Rückgabe nahtlos in die schulische Infrastruktur (Kofferlösung) integriert werden. Gleichzeitig wird das Bestellportal geöffnet für die Lehrer, Eltern und Schüler, die ein eigenes Gerät kaufen wollen (Sofort- oder Mietkauf). Es werden nur gleichwertige Geräte im Schulportal angeboten, die auch wir als Schulträger nutzen.