Betreff
Betrieb von Hort und Schülerbetreuung unter "Corona-Bedingungen" im 1. Schulhalbjahr 2020/21
Vorlage
SV/BV/083/2020
Aktenzeichen
III.4-2112.24
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die aufgrund der Corona-Pandemie im Schul- und Kindertagesstättenbereich notwendigen Hygienemaßnahmen machen für die Einrichtung „Hort und Schülerbetreuung Schönberg“ für das erste Schulhalbjahr 2020/21 ein verändertes Konzept erforderlich, welches vom Fachpersonal der Einrichtung wie folgt erarbeitet und mit der Schulleitung abgestimmt wurde:

 

Die Kinder aus Hort und Schülerbetreuung werden in Kohorten entsprechen ihrer Klassenstufen aufgeteilt, das bedeutet, dass der Hort und die Schülerbetreuung aus jeweils vier Kohorten (1.Klasse, 2.Klasse, 3.Klasse, 4.Klasse) bestehen.

 

Um die Mensa optimal zu nutzen und den für das Essen benötigen Zeitrahmen einzuhalten, gehen die jeweiligen Kohorten gemeinsam (als Klassenstufe) zum Mittagessen. Anschließend gehen die Kohorten zurück in den Hort/die Schülerbetreuung und nutzen die für sie vorgesehenen Räumlichkeiten.

 

Zur Nutzung für die Hortkinder stehen folgende Räumlichkeiten, die jeweils von einer Kohorte fest für diesen Tag genutzt werden können, zur Verfügung. Eine tägliche Rotation der Kohorten ist vorgesehen.

 

·         Hort oben (eventuell noch durch Mobiliar/mobile Trennwände teilbar)

·         Hort unten

·         Außengelände (ggf. nach Absprache gemeinsame Nutzung durch mehrere Kohorten möglich, hierbei achten wir auf die Einhaltung der Abstandsregeln)

·         Nutzung der Turnhalle/der Bücherei

·         je Bereich müssten zwei Fachkräfte bis 17.00 Uhr vor Ort sein.

 

Zur Nutzung für die Kinder der Schülerbetreuung stehen folgende Räumlichkeiten bereit:

 

·         für jede Klassenstufe steht ein Raum bereit, hier können die Kinder ihre Taschen und Bekleidung deponieren.

·         nach dem Mittagessen könnte in allen Räumen die Hausaufgabenbetreuung angeboten werden, hierzu wird eine Kraft der HA-Betreuung benötigt, das Angebot könnte auch von den Hortkindern der jeweils zugehörigen Kohorte genutzt werden. Nach Möglichkeit sollten diese Räume in den „Türmen“ sein, um die Laufwege der Kinder zu trennen.

·         je Gruppenraum müsste min. eine Person ständig vor Ort sein, dazu eine weitere Personals Springer*in und eine Leitungskraft  als Ansprechpartner*in.

 

Die Kinder der Schülerbetreuung in der Frühbetreuung vor der Schule werden ebenfalls in Kohorten entsprechend ihrer Klassenstufen eingeteilt. Die Erst- und Zweitklässler werden hier getrennt voneinander im Hort betreut, da sie sich jeweils noch bis 8.30 Uhr in der Frühbetreuung aufhalten. Die Kinder der dritten und vierten Klassen werden in getrennten Klassenräumen betreut.

 

Dieses Konzept macht es erforderlich, dass die vier Hortgruppen jeweils bis 17:00 Uhr geöffnet bleiben und die Schülerbetreuungsgruppen geteilt werden, um die Betreuung in jahrgangsweise getrennten Kohorten sicherzustellen. Dafür sind zusätzliche Arbeitsstunden von pädagogischen Fachkräften erforderlich. Hinzu kommt, dass die Hortgruppen aufgrund einer Überbelegung, die notwendig wurde, um alle angemeldeten Kinder bedarfsgerecht in den Hort aufnehmen zu können, die Besetzung jeder Hortgruppe mit 2,0 Fachkräften erforderlich macht.

 

Die Betreuung der Kinder wird von den Eltern dringend benötigt, um ihrer Berufstätigkeit nachgehen zu können. Urlaubsansprüche wurden weitgehend in den Zeiten des Shutdowns aufgezehrt. Deshalb ist es auch erforderlich, in den Herbstferien die Hortbetreuung aufrecht zu erhalten.

 

Eine entsprechende Personalbedarfsberechnung ergibt, dass für den Zeitraum, in dem nach diesem Sonderkonzept gearbeitet wird, wöchentlich 70 Arbeitsstunden von Kräften, die möglichst über eine Qualifikation als sozialpädagogische Assistenten*innen verfügen sollten, zusätzlich erforderlich machen.

 

Für einen fünfmonatigen Zeitraum bis zum Beginn der Weihnachtsferien wären hierfür und 29.000 € Kosten zu veranschlagen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss des Schulverbandes Probstei stimmt dem dargestellten Sonderkonzept der Einrichtung „Hort und Schülerbetreuung Schönberg“ zu. Der Verbandsvorsteher wird gebeten, die zusätzlich notwendigen pädagogischen Fachkräfte mit bis zu 70 Wochenstunden zu akquirieren und befristet bis zum Jahresende zu beschäftigen.

 

Die dafür notwendigen zusätzlichen Haushaltsmittel sollen über einen Nachtragshaushalt bereitgestellt werden, soweit keine anderen Deckungsmöglichkeiten vorhanden sind.