Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2020
Vorlage
PRASD/BV/039/2020
Aktenzeichen
II.910.02.14
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 der Gemeinde Prasdorf mit dem Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 679.300 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 1.538.800 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 1.505.000 EUR aus. Diese sind im Vergleich zum Ursprungshaushalt um 600.000 EUR gestiegen.

Zur anteiligen Finanzierung dieser Maßnahmen bedarf es jetzt einer Kreditaufnahme i.H.v. 1.485.200 EUR. § 2 der Nachtragshaushaltssatzung beinhaltet demgemäß die Festsetzung eines derartigen Gesamtbetrages der Kredite.

 

Die Höhe der Hebesätze für die Realsteuern ändert sich mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 der Gemeinde Prasdorf nicht.

 

Die Gründe, die das Aufstellen eines Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2020 erfordern, sind ausführlich im Vorbericht des Nachtrages erläutert. Um Wiederholungen zu vermeiden wird an dieser Stelle auf den Vorbericht verwiesen.

 

 


Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Nachtragshaushaltssatzung  2020 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.