Sachverhalt:
Im Entwurf wird die 1.
Nachtragshaushaltssatzung 2020 der Gemeinde Prasdorf mit dem
Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen
und Ausgaben in Höhe von jeweils 679.300 € aus. Im Vermögenshaushalt sind
Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 1.538.800 EUR veranschlagt
worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und
Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.
Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 1.505.000 EUR
aus. Diese sind im Vergleich zum Ursprungshaushalt um 600.000 EUR gestiegen.
Zur anteiligen Finanzierung dieser Maßnahmen bedarf es jetzt einer
Kreditaufnahme i.H.v. 1.485.200 EUR. § 2 der Nachtragshaushaltssatzung beinhaltet demgemäß die Festsetzung
eines derartigen Gesamtbetrages der Kredite.
Die Höhe der Hebesätze für die Realsteuern
ändert sich mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 der Gemeinde Prasdorf
nicht.
Die Gründe, die das Aufstellen eines
Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2020 erfordern, sind ausführlich im
Vorbericht des Nachtrages erläutert. Um Wiederholungen zu vermeiden wird an
dieser Stelle auf den Vorbericht verwiesen.
Beschlussvorschlag
für die Gemeindevertretung:
Die Gemeindevertretung beschließt die
Nachtragshaushaltssatzung 2020 mit dem
Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß
Entwurf.