Betreff
Bericht über die im 1. Halbjahr 2020 entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
ZAS/BV/026/2020
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 82 GO ist der Verbandsvorsteher verpflichtet, der Verbandsvertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Verbandvorsteher seine Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung mit 1.000 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die Zustimmung der Verbandsvertretung als erteilt.

 

Wie der beigefügten Aufstellung zu entnehmen ist, sind im laufenden Haushaltsjahr 2020 bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben von 1.222,05 € entstanden.

Darüber hinaus sind erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, die den in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 1.000 € übersteigen, in Höhe von 2.337,12 € entstanden. Auch hier ist eine entsprechende Aufstellung beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Verbandsvertretung nimmt die im 1. Halbjahr 2020 entstandenen unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 1.222,05 € zur Kenntnis.

 

Den geleisteten erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben von 2.337,12 € wird die Zustimmung erteilt.