Sachverhalt:
Gemäß § 82
GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Wisch ist die Bürgermeisterin
verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die
geleisteten unerheblichen über und außerplanmäßigen Ausgaben zu
berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige
Ausgaben, für deren Leistung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung erteilen kann,
wurde in der Haushaltssatzung mit 1.000 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die
Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.
Wie der
beigefügten Aufstellung zu entnehmen ist, sind im laufenden Haushaltsjahr 2020
bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage unerhebliche über- und
außerplanmäßige Ausgaben von 1.204,62 € entstanden.
Darüber hinaus sind erhebliche über- und außerplanmäßige
Ausgaben, die den in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 1.000 €
übersteigen, in Höhe von 10.044,55 € entstanden. Auch hier ist eine
entsprechende Aufstellung beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung nimmt die im 1. Halbjahr 2020 entstandenen unerheblichen
über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 1.204,62 € zur Kenntnis.
Den
geleisteten erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben von 10.044,55
€ wird die Zustimmung erteilt.