Betreff
Bericht über die im 1. Halbjahr 2020 entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
STEIN/BV/068/2020
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Stein ist der Bürgermeister verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung mit 2.500 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.

 

Wie der beigefügten Aufstellung zu entnehmen ist, sind im laufenden Haushaltsjahr 2020 bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage unter Berücksichtigung der eingerichteten Deckungskreise unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben von 8.214,78 € entstanden.

 

Darüber hinaus sind erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, die den in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 2.500 € übersteigen, in Höhe von 103.405,60 € entstanden. Auch hier ist eine entsprechende Aufstellung beigefügt.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung nimmt die im 1. Halbjahr 2020 entstandenen unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 8.214,78 € zur Kenntnis.

 

Den geleisteten erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben von 103.405,60 € wird die Zustimmung erteilt.