Sachverhalt:
Gemäß § 82
GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Stein ist der Bürgermeister
verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die
geleisteten unerheblichen über und außerplanmäßigen Ausgaben zu
berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige
Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann,
wurde in der Haushaltssatzung mit 2.500 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die
Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.
Wie der
beigefügten Aufstellung zu entnehmen ist, sind im laufenden Haushaltsjahr 2020
bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage unter Berücksichtigung der
eingerichteten Deckungskreise unerhebliche über- und außerplanmäßige
Ausgaben von 8.214,78 € entstanden.
Darüber hinaus sind erhebliche über- und außerplanmäßige
Ausgaben, die den in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 2.500 €
übersteigen, in Höhe von 103.405,60 € entstanden. Auch hier ist eine
entsprechende Aufstellung beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung nimmt die im 1. Halbjahr 2020 entstandenen unerheblichen
über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 8.214,78 € zur Kenntnis.
Den geleisteten erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben von 103.405,60 € wird die Zustimmung erteilt.