Sachverhalt:
Gemäß § 82
GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Probsteierhagen ist die
Bürgermeisterin verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich
über die geleisteten unerheblichen über und außerplanmäßigen Ausgaben zu
berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige
Ausgaben, für deren Leistung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung erteilen kann,
wurde in der Haushaltssatzung mit 1.000 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die
Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.
Wie der
beigefügten Aufstellung zu entnehmen ist, sind im laufenden Haushaltsjahr 2020
bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage unter Berücksichtigung der
eingerichteten Deckungskreise unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben
von 2.589,40 € entstanden.
Darüber hinaus sind erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, die den in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 1.000 € übersteigen, in Höhe von 8.790,15 € entstanden. Auch hier ist eine entsprechende Aufstellung beigefügt
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung nimmt die im 1. Halbjahr 2020 entstandenen unerheblichen
über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 2.589,40 € zur Kenntnis.
Den
geleisteten erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben von 8.790,15
€ wird die Zustimmung erteilt.