Sachverhalt:
Gemäß § 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der
Gemeinde Krokau ist der Bürgermeister verpflichtet, der Gemeindevertretung
mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über und
außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über-
und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine
Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung mit 1.000,00 €
festgelegt. In diesen Fällen gilt die Zustimmung der Gemeindevertretung als
erteilt.
Wie der beigefügten Aufstellung zu entnehmen ist,
sind im laufenden Haushaltsjahr 2020 bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser
Vorlage unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben von 1.374,03 €
entstanden.
Darüber
hinaus sind erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, die den in
der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 1.000,00 € übersteigen, in
Höhe von 5.933,57 € entstanden. Auch hier ist eine entsprechende Aufstellung
beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung nimmt die im 1. Halbjahr 2020 entstandenen unerheblichen
über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 1.374,03 € zur Kenntnis.
Den geleisteten erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben von 5.933,57 € wird die Zustimmung erteilt.