Betreff
Aufhebung des Beschlusses zur Förderung der Inanspruchnahme von Kindertagespflege - Ergänzungsvorlage
Vorlage
SCHÖN/BV/477/2020/1
Aktenzeichen
III / KiTaG
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Bereits in der Sitzung vom 25.2.2020 hat der Sozialausschuss der Gemeinde Schönberg der Gemeindevertretung einstimmig empfohlen, den Beschluss, sich an der Förderung der Kindertagespflege zu beteiligen, zum 1.8.2020 aufzuheben. Auf die ausführliche Vorlage schön/BV/477/2020 wird Bezug genommen.

 

Die Gemeindevertretung hat sich in ihrer Sitzung am 28.05.2020 mit diesem Tagesordnungspunkt befasst. Da die der Angelegenheit zu Grunde liegende Reform des Kindertagesstättenrechts aufgrund der „Corona-Krise„ vom Landesgesetzgeber in einigen Teilen auf den 1.1.2021 verschoben wurde, gab es Erläuterungsbedarf, ob die Aufhebung des Beschlusses aufgrund der Verschiebung des Inkrafttretens des Kita-Reformgesetzes vom 1.8.2020 auf den 1.1.2021 zu korrigieren wäre. Die Gemeindevertretung hat den Tagesordnungspunkt deshalb an den Sozialausschuss zurückverwiesen und die Verwaltung um Erläuterungen gebeten.

 

Die Verschiebung der Rechtsänderung weiter Teile der Kita-Reform vom 1. August 2020 auf den 1. Januar 2021, gilt u.a. nicht für die Elternbeitragsdeckelung, die Sozialstaffel, die Förderung der Kindertagespflegepersonen und den Wegfall des Krippengeldes. Hier bleibt es beim Inkrafttreten zum 1.8.2020.

 

Insoweit gelten die Ausführungen der Vorlage SCHÖN/BV/477/2020 fort.

 

Das neue Kindertagesstätten-Finanzierungssystem kommt jedoch nun erst am 1.1.2021 zur Anwendung. Daraus ergibt sich, dass die in der Vorlage geschilderten erhöhten Belastungen für die Gemeinde Schönberg zur Finanzierung der Kindertagespflege (vergleiche Vorlage Seite 2, Abs. 8 ff.) erst zu diesem Zeitpunkt entstehen.

 

Da auch nach der Anpassung des Kita Reformgesetzes ab dem 1.8.2020, wie ursprünglich vorgesehen, für die gleiche zeitliche Betreuung in Kindertagesstätten, wie auch in der Kindertagespflege aufgrund der Deckelung der Elternbeiträge in der Regel künftig gleich hohe Beiträge erhoben werden, würde eine weitere freiwillige Förderung der Kindertagespflege, wie in der Vorlage dargestellt, zu einer ungerechtfertigten Besserstellung gegenüber der Nutzung einer Kindertageseinrichtung führen.

 

Der Beschlussvorschlag aus der Vorlage kann deshalb vollinhaltlich bestehen bleiben:

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, ihren am 30.06.2011 gefassten Beschluss, sich an der Förderung der Kindertagespflege entsprechend der „Richtlinie des Kreises Plön zur Förderung der Kindertagespflege“ mit bis zu    1,30 EUR pro Betreuungsstunde für Kinder mit Wohnsitz in der Gemeinde Schönberg zu beteiligen, für Betreuungen ab dem 01.08.2020 aufzuheben.