Betreff
Belegungssituation der Schönberger Kindertagesstätten im KiTa-Jahr 2020/21
Vorlage
SCHÖN/BV/516/2020
Aktenzeichen
III.4-4640.16
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Zwischenzeitlich ist die Vergabe der Schönberger Kindertagesstättenplätze zum Beginn des Kindergartenjahres 2020/21 am 1.8.2020 erfolgt. Die bis zu diesem Zeitpunkt voraussichtlich fertiggestellten zusätzlichen Plätze in der ASB-KiTa wurden dabei bereits vergeben.

 

Leider kann nicht allen angemeldeten Kindern ein Betreuungsplatz angeboten werden.

 

Die Situation stellt sich wie folgt dar:

 

 

u 3

ü 3

Unversorgte angemeldete Kinder mit Platzwunsch bis 31.12 2020

5

2

Unversorgte angemeldete Kinder mit Platzwunsch 1.1.2021 bis 31.7.2021

9

2

Insgesamt unversorgte im Kita-Jahr 2020/21

14

4

 

Es wird deutlich, dass aktuell insbesondere in der Altersgruppe der Kinder unter drei Jahren benötigte Betreuungsplätze fehlen.

 

Die kurzfristige Schaffung solcher zusätzlichen Betreuungsangebote ist entweder durch die Einrichtung von Kindertagespflege-Plätzen oder durch die Umwandlung einer Regelkindergartengruppe einer bestehenden Einrichtung in eine zusätzliche Naturgruppe möglich, indem in den dadurch freiwerdenden Räumen eine weitere Krippengruppe geschaffen würde. Alternativ könnten 5-10 Kindertagespflege-Plätze in einer gemeindlichen Liegenschaft geschaffen werden, die im Sommer dieses Jahres frei wird (nähere Angaben sind aus datenschutzrechtlichen Gründen in öffentlicher Sitzung nicht möglich). Die Schaffung dieser Plätze ist entweder durch Vermietung der Räume an freiberuflich tätige Tagespflegekräfte oder die Einrichtung einer institutionalisierten Kindertagespflegestelle über einen freien Träger der Jugendhilfe möglich.

 

Vorher müssen die Eignung der Räumlichkeiten und die gegebenenfalls notwendigen Umbau-und Sanierungsarbeiten durch eine Begehung mit den Fachberaterinnen für Kindertagespflege des Kreises ermittelt werden. Dies war aktuell aufgrund der „Corona-Kontakt Beschränkungen“ nicht möglich.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss beschließt, die Verwaltung zu beauftragen:

 

  1. unter den örtlichen Kindertagesstätten die Bereitschaft und den dafür notwendigen Aufwand für die Schaffung einer zusätzlichen Naturgruppe und die Einrichtung einer zusätzlichen Krippengruppe in den dadurch freiwerdenden Räume zu ermitteln

 

und

 

  1. mit der Kindertagespflege-Fachberatung des Kreises zu klären, ob sich die infrage kommende gemeindliche Liegenschaft für die Einrichtung von Kindertagespflege-Plätzen eignet sowie ein Interessenbekundungsverfahren unter freiberuflichen Kindertagespflegekräften und freien Trägern der Jugendhilfe zum Betrieb einer solchen Einrichtung durchzuführen.

 

Über die Ergebnisse soll in den Sitzungen des Sozialausschusses und der Gemeindevertretung im August 2020 beraten und beschlossen werden.