Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 für das Gebiet "Ortsteil Holm, Osterwisch 2"
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
SCHÖN/BV/515/2020
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 24.09.2019 den Aufstellungsbeschluss zur 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 gefasst. Das Verfahren wurde gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung durchgeführt.

 

Der Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss zur Planung wurde in der Sitzung des Planungsausschusses am 18.02.2020 gefasst. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 29.04.2020 bis einschließlich 29.05.2020. Die Planunterlagen wurden während des Auslegungszeitraumes auch im Internet unter www.amt-probstei.de zur Verfügung gestellt. In der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung wurde aufgrund der Corona-Krise darauf hingewiesen, dass das Rathaus voraussichtlich teilweise oder ganz geschlossen sein wird und die Einsichtnahme in die Planunterlagen daher nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen könne.

 

Es wird nun empfohlen, die Abwägung der im Rahmen der Offenlegung vorgetragenen Anregungen gemäß den anliegenden Abwägungsvorschlägen zu beschließen und sodann den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.


Anlagenverzeichnis:

 

Abwägungsvorschläge

Planzeichnung

Begründung

Lärmtechnische Stellungnahme


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Abwägung der im Rahmen des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen zu beschließen.

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Entwurf der 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 für das Gebiet „Ortsteil Holm, Osterwisch 2“ bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Textteil B als Satzung zu beschließen. Die Begründung zum Bebauungsplan wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Bebauungsplan ist auszufertigen und durch Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtskräftig zu machen.