Sachverhalt:

Aufgrund der zunehmenden Abgängigkeit des Strandzugangs rechts der alten Lesehalle und der dadurch bedingten Gefährdung der allgemeinen Verkehrssicherheit hat die Gemeindevertretung im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes einen Betrag von 50 T€ für die Erneuerung des Strandzugangs vorgesehen. Es ist dabei eine Protokollnotiz aufgenommen worden, dass die Auftragsvergabe unter dem Vorbehalt der Vorlage eines positiven Förderbescheides steht.

 

Im Anschluss wurde das Ingenieurbüro Levsen mit der Erstellung eines Entwurfs, sowie einer Kostenschätzung beauftragt. Der Entwurf wird in der Sitzung vorgestellt und weiter erläutert. Er sieht ein Betonpodest mit B: 11 Meter, L: 8 Meter vor, an das eine Rampe  anschließt. Das Podest ist mit PKW befahrbar und kommt dank einer zum Strand abfallenden Böschung darüber hinaus ohne Treppenstufen aus. Der kombinierte Flächenbedarf für das Podest und die Rampe beträgt ca. 107 m².

 

Am 20.04.2020 wurde ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Fonds für Barrierefreiheit des Landes Schleswig-Holstein bei der Kieler Staatskanzlei gestellt. Mit einer Förderentscheidung kann laut Aussage der Kieler Staatskanzlei Anfang September 2020 gerechnet werden. Im Falle einer Förderzusage ist Mitte Oktober 2020 mit dem Beginn der Baumaßnahmen zu rechnen. Wichtig zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang, dass eine Förderquote in Höhe von 70 Prozent in Aussicht gestellt wird.

 

Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Plön, sowie der Landesbetrieb Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz haben das Vorhaben unter Berücksichtigung der Naturschutzgesetzgebung bereits für genehmigungsfähig erklärt.

 

Nach erster Klärung mit der Staatskanzlei und der GMSH wurde ersichtlich, dass ein den Regeln entsprechender, barrierefreier Strandzugang mit höheren Aufwand verbunden sein würde. Zumal mit der Rampe auch die Neuverlegung des Strandweges ans Wasser geplant ist, der einen Weg für Rollstuhlfahrerinnen und – fahrer schafft, der so noch nicht vorhanden ist und den Behinderten Teilhabe und Stranderleben ermöglicht. 

 

Aufgrund der Förderquote von 70 Prozent ergibt sich zu den Kosten folgendes Bild:

 

Die Kostenschätzung des Ingenieurbüro Levsen nach DIN 276 geht von Gesamtkosten in Höhe von 147.200,00 € zzgl. MwSt. aus. Die beantragte Zuwendung im Fall einer Förderzusage durch das Land Schleswig – Holstein beträgt 103.040,00 € (70% Förderquote). Die Kosten der Gemeinde Laboe belaufen sich im Fall einer Förderzusage 44.160,00 € zzgl. MwSt. und liegen damit im Rahmen des Ausgabeansatzes des Wirtschaftsplanes. Bei Zustimmung zu dem Projekt sind die Veränderungen in einem ersten Nachtrag zum Wirtschaftsplan darzustellen und der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 


Beschlussvorschlag:

1.    Der Werkausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Durchführung des Projektes „Barrierefreier Strandzugang“. Der Ausführungsplanung des Ing.-Büros Levsen wird zugestimmt, die Unterlagen werden den Mitgliedern zur Sitzung der Gemeindevertretung zugeleitet.

2.    Weiter empfiehlt der Werkausschuss der Gemeindevertretung, im Rahmen eines Nachtrages zum Wirtschaftsplan die Haushaltsmittel für die Auftragsvergaben sicherzustellen und die Fördermittel zu veranschlagen.