Sachverhalt:
Aufgrund der zunehmenden Abgängigkeit des Strandzugangs
rechts der alten Lesehalle und der dadurch bedingten Gefährdung der allgemeinen
Verkehrssicherheit hat die Gemeindevertretung im Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebes einen Betrag von 50 T€ für die Erneuerung des Strandzugangs vorgesehen.
Es ist dabei eine Protokollnotiz aufgenommen worden, dass die Auftragsvergabe
unter dem Vorbehalt der Vorlage eines positiven Förderbescheides steht.
Im Anschluss wurde das Ingenieurbüro Levsen mit der
Erstellung eines Entwurfs, sowie einer Kostenschätzung beauftragt. Der Entwurf
wird in der Sitzung vorgestellt und weiter erläutert. Er sieht ein Betonpodest
mit B: 11 Meter, L: 8 Meter vor, an das eine Rampe anschließt. Das Podest ist mit PKW befahrbar
und kommt dank einer zum Strand abfallenden Böschung darüber hinaus ohne
Treppenstufen aus. Der kombinierte Flächenbedarf für das Podest und die Rampe
beträgt ca. 107 m².
Am 20.04.2020 wurde ein Antrag auf Gewährung einer
Zuwendung aus dem Fonds für Barrierefreiheit des Landes Schleswig-Holstein bei der
Kieler Staatskanzlei gestellt. Mit einer Förderentscheidung kann laut Aussage
der Kieler Staatskanzlei Anfang September 2020 gerechnet werden. Im Falle einer
Förderzusage ist Mitte Oktober 2020 mit dem Beginn der Baumaßnahmen zu rechnen.
Wichtig zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang, dass eine Förderquote in Höhe
von 70 Prozent in Aussicht gestellt wird.
Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Plön, sowie der
Landesbetrieb Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz haben das Vorhaben
unter Berücksichtigung der Naturschutzgesetzgebung bereits für
genehmigungsfähig erklärt.
Nach erster Klärung mit der Staatskanzlei und der GMSH
wurde ersichtlich, dass ein den Regeln entsprechender, barrierefreier
Strandzugang mit höheren Aufwand verbunden sein würde. Zumal mit der Rampe auch
die Neuverlegung des Strandweges ans Wasser geplant ist, der einen Weg für
Rollstuhlfahrerinnen und – fahrer schafft, der so noch nicht vorhanden ist und
den Behinderten Teilhabe und Stranderleben ermöglicht.
Aufgrund der Förderquote von 70 Prozent ergibt sich zu
den Kosten folgendes Bild:
Die Kostenschätzung des Ingenieurbüro Levsen nach DIN 276
geht von Gesamtkosten in Höhe von 147.200,00 € zzgl. MwSt. aus. Die beantragte
Zuwendung im Fall einer Förderzusage durch das Land Schleswig – Holstein
beträgt 103.040,00 € (70% Förderquote). Die Kosten der Gemeinde Laboe belaufen
sich im Fall einer Förderzusage 44.160,00 € zzgl. MwSt. und liegen damit im
Rahmen des Ausgabeansatzes des Wirtschaftsplanes. Bei Zustimmung zu dem Projekt
sind die Veränderungen in einem ersten Nachtrag zum Wirtschaftsplan
darzustellen und der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung
vorzulegen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Werkausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Durchführung des Projektes „Barrierefreier Strandzugang“. Der Ausführungsplanung des Ing.-Büros Levsen wird zugestimmt, die Unterlagen werden den Mitgliedern zur Sitzung der Gemeindevertretung zugeleitet.
2. Weiter empfiehlt der Werkausschuss der Gemeindevertretung, im Rahmen eines Nachtrages zum Wirtschaftsplan die Haushaltsmittel für die Auftragsvergaben sicherzustellen und die Fördermittel zu veranschlagen.