Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eine 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "südlich der Straße Horsenkrog, nördlich der K 51 und westlich der Dorfstraße"
hier: Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss
Vorlage
LUTTE/BV/043/2020
Aktenzeichen
III.2.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 05.02.2018 wurde der Aufstellungsbeschluss einer 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „südlich der Straße Horsenkrog, nördlich der K 51 und westlich der Dorfstraße“ zur Darstellung eines Wohngebietes gefasst.

 

Anfängliche Bedenken der Landesplanungsbehörde konnten durch mehrere Abstimmungsgespräche ausgeräumt  werden, sodass nunmehr eine positive Stellungnahme der Landesplanung vorliegt.

 

Die vorzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 Baugesetzbuch wurde in der Zeit vom 06.12.2019 bis 07.01.2020 in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt. Die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs.1 Baugesetzbuch wurde mit Schreiben vom 03.04.2019 eingeleitet. Es wurde um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

 

Es wird nun empfohlen, die Abwägung der im Rahmen des vorzeitigen Beteiligungsverfahrens vorgetragenen Anregungen, den Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros entsprechend vorzunehmen und den Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „südlich der Straße Horsenkrog, nördlich der K 51 und westlich der Dorfstraße“ damit zu beschließen und zur Offenlegung zu bestimmen. Die Planunterlagen sind sodann für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern. Während der öffentlichen Auslegung sind die Planunterlagen auch auf die Internetseite des Amtes Probstei zur Einsicht zur Verfügung zu stellen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Abwägungsvorschläge

Planzeichnung

Begründung mit Umweltbericht

Anlagen zur Begründung


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der im Rahmen des vorgezogenen Beteiligungsverfahrens vorgetragenen Anregungen gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros.

 

  1. Die Gemeindevertretung stimmt dem vorliegenden Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „südlich der Straße Horsenkrog, nördlich der K 51 und westlich der Dorfstraße“  zu und bestimmt diesen zur Offenlegung. Die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt. Die Planunterlagen sind für die Dauer eines Monats in der Amtsverwaltung Probstei öffentlich auszulegen und zeitgleich auf der Internetseite des Amtes Probstei zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Die Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.