Betreff
Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Schönberg
Vorlage
SCHÖN/BV/499/2020
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach der Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Schönberg belief sich im Jahr 2019 das endgültige Anordnungssoll der Einnahmen und Ausgaben

 

a)  im Verwaltungshaushalt auf                                               11.293.315,56 EUR

b)  im Vermögenshaushalt auf                                                  1.922.861,59 EUR.

 

Erfreulicherweise kann festgestellt werden, dass sich 2019 – im Vergleich zur ursprünglichen Haushaltsplanung – Abschlussverbesserungen ergeben haben, so dass die Zuführung zum Vermögenshaushalt um 312.311,37 EUR über dem betreffenden Planansatz lag und anderseits 116.961,77 EUR der Finanzausgleichsrücklage zugeführt werden konnten und darüber hinaus der Kreditbedarf um 1.157.200,00 EUR geringer ausfiel als zunächst geplant. Die Abschlussverbesserungen sind im Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt zu verzeichnen gewesen.

 

 

Nachfolgend zunächst ein Blick auf den Ablauf des Verwaltungshaushaltes:

 

Zusammengefasst stellen sich damit im Plan-Ablauf-Vergleich die großen Einnahme- und Ausgabeblöcke, d.h. die Hauptgruppen (HGr.) 0 bis 2 bzw. 4 bis 8, wie folgt dar:

 

Einnahmen

Planansatz

Ergebnis

 

a) Steuern, allgemeine Zuweisungen (HGr. 0)

 

9.722.600,00 EUR

 

10.031.024,44 EUR

b) Einnahmen aus Verwaltung / Betrieb (HGr. 1)

455.500,00 EUR

391.585,45 EUR

c) Sonstige Finanzeinnahmen (HGr. 2)

1.136.200,00 EUR

870.705,67 EUR

 

    Summe

 

11.314.300,00 EUR

 

11.293.315,56 EUR

 

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Ausgaben

 

Planansatz

 

Ergebnis

 

a) Personalausgaben (HGr. 4)

 

1.351.600,00 EUR

 

1.302.634,59 EUR

b) Sächlicher Verwaltungs- und Betriebs-

     aufwand (HGr. 5/6)

1.953.800,00 EUR

1.812.487,08 EUR

c) Zuweisungen und Zuschüsse (HGr. 7)

3.031.500,00 EUR

2.889.605,02 EUR

d) Sonstige Finanzausgaben (HGr. 8)

4.977.400,00 EUR

5.288.588,87 EUR

 

    Summe

 

11.314.300,00 EUR

 

11.293.315,56 EUR

 

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Im Detail lassen sich zum Ablauf des Verwaltungshaushaltes noch folgende Feststellungen treffen:

 

I.       Die Steuern und Finanzzuweisungen (Einnahme-Hauptgruppe 0) weisen in der Gesamtsumme (10.031.024,44 EUR) eine saldierte Planabweichung um + 308.424,44 EUR auf. Hierfür maßgeblich waren vor allem die Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer von 439.836,16 EUR und Mehreinnahmen bei den Anteilen aus der Umsatzsteuer von 39.799,00 EUR. Zugleich sind Mindereinnahmen bei der Zweitwohnungssteuer, den Einkommensteueranteilen und aus den Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs zu verzeichnen von 182.547,68 EUR(vgl. hierzu im Einzelnen s. Seite 91/92 der Jahresrechnung).

 

II.    Die Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb (Hauptgruppe 1) liegen dagegen – bezogen auf den Gesamthaushalt – mit einer Summe von 391.585,45 EUR um 63.914,55 EUR unter den Planvorgaben. Dies resultiert allein mit ./. 38.240,65 EUR aus den Mindereinnahmen der Gewässerunterhaltungsgebühren, die aufgrund eines Gerichtsurteils nach der Gesetzeslage im Jahr 2019 nicht erhoben werden durfte; aufgrund einer Änderung des Landeswassergesetzes werden die Gebühren ab dem Jahr 2020 wieder erhoben. Hinzu kommen verminderte Erstattungen innerhalb des Gemeindehaushaltes von 17.486,09 EUR – siehe unten, geringe Ausgaben für innere Verrechnungen – sowie geringere Kreiszuweisung für das Familienzentrum von 8.621,26 EUR.

 

III.   Bei den sonstigen Finanzeinnahmen (Hauptgruppe 2) mit einem Gesamtbetrag von 870.705,67 EUR ist – gegenüber den Vorgaben des Haushaltsplanes – eine saldierte Mindereinnahme i.H.v. 265.494,33 EUR zu verzeichnen. Ausschlaggebend hierfür ist insbesondere, dass die Zuführung vom Vermögenshaushalt (./. 206.700,00 EUR, Seite 95) nicht notwendig war. Dieses stützende Zuführung wurde durch die Mehreinnahmen bei den der Gewerbesteuer entbehrlich. Zugleich sind bei den kalkulatorischen Einnahmen aus den Abschreibungen Mindereinnahmen von saldiert 69.704,46 EUR zu verzeichnen; diese korrespondieren mit Minderausgaben für Abschreibungen in gleicher Höhe, siehe Erläuterung sächlicher Betriebsaufwand.

 

IV.   Die Personalkosten sind 2019 in einem Gesamtumfang von 1.302.634,59 EUR entstanden und blieben damit um 48.965,41 € hinter dem bereitgestellten Gesamtvolumen zurück. Begründet ist dies zum einen, dass die Assistenz-Stelle im Haushaltsjahr 2019 nicht besetzt wurde (- 37.000 EUR) und zum Anderen konnten Personalkosten beim Bauhof eingespart werden.

 

V.    Beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand (hierzu gehören in der Hauptgruppe 5/6 z.B. die Unterhaltungskosten, der Aufwand für Geräte und Ausstattung, die Bewirtschaftungskosten, Mieten und Pachten, die Aufwendungen für Fahrzeuge, Geschäftsausgaben, Post- und Fernmeldegebühren, die Schulkostenbeiträge und dergl.) ist im Plan-Ablauf-Vergleich eine saldierte Ergebnisverbesserung um 141.594,15 EUR zu verzeichnen (bei Gesamtausgaben von 1.812.487,08 EUR). Neben den oben bereits angesprochenen Minderausgaben im Bereich der kalkulatorischen Kosten bzw. der inneren Verrechnung von rund 79.500 EUR wirken sich hier zudem auch Einsparungen von rund 62.000 EUR bei etlichen Einzelpositionen, hauptsächlich im Bereich der Bewirtschaftung und der baulichen Unterhaltung, aus.

 

VI.   Die gezahlten Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke (Hauptgruppe 7) blieben bei einer Gesamtsumme von 2.889.605,02 EUR um 141.613,75 EUR hinter der Planvorgabe (3.031.500,00 EUR) zurück. Ursächlich hierfür waren letztlich die Einsparungen bei den Kosten der Kindertagesbetreuung (vgl. Unterabschnitt 4640, Seite 49, mit einem Anteil von 109.409,41 EUR) aus Vorjahresabrechnungen mehrerer Kindertagesstätten-Träger resultierten sowie Minderausgaben für Partnerschaften, Personalkostenzuschuss für päd. Fachkraft und Jugendfahrten. Der Zuschuss für den Defizitausgleich des Friedhofes an die Kirchengemeinde von 19.600 EUR wurde nicht abgerufen.

 

VII.  Die sonstigen Finanzausgaben, die unter den Haushaltsstellen der Hauptgruppe 8 mit einem Gesamtbetrag von 5.288.588,87 EUR verbucht wurden, überstiegen dagegen beim Jahresabschluss den hierfür im Haushaltsplan bereitgestellten Gesamtbetrag, und zwar um 311.188,87 EUR. Dies liegt im Wesentlichen an der höheren Zuführung zum Vermögenshaushalt (siehe hierzu auch die einleitenden Bemerkungen auf Seite 1). Zugleich kommen die Mehrausgaben von 16.405,75 EUR für die Gewerbesteuerumlage sowie 6.435,05 EUR für die Amtsumlage zum tragen. Dagegen konnten 23.963,30 EUR Zinsen an den Kreditmarkt eingespart werden (vgl. Seite 95).

 

Die saldierten Abschlussverbesserungen im Verwaltungshaushalt ermöglichten es dabei, dem Vermögenshaushalt – wie bereits erwähnt – 312.311,37 EUR mehr zuzuführen, als dies ursprünglich geplant war (vgl. HHST 9100.86000, Seite 96, bzw. HHST 9100.30000, Seite 140, mit einem Betrag von jeweils 822.111,37 EUR). Dagegen belief sich die Tilgung von Krediten auf 463.613,78 EUR und die – angesichts der hohen Gewerbesteuermehreinnahmen erfolgte – Zuführung zur Finanzausgleichsrücklage auf 116.961,77 EUR. Vor diesem Hintergrund konnte 2019 mithin ein freier Finanzspielraum von 241.535,82 EUR erwirtschaftet werden.

 

 

Das Volumen des Vermögenshaushaltes belief sich 2019 auf 1.922.861,59 EUR und lag damit um 1.013.138,41 EUR unter der per Haushaltssatzung bereitgestellten Gesamtsumme (2.936.000,00 EUR).

 

Angesichts der hohen Gewerbesteuermehreinnahmen erfolgte eine Zuführung zur Finanzausgleichsrücklage auf 116.961,77 EUR. Die geplante Entnahme im Jahr 2019 wurde auf das Jahr 2020 verschoben.

 

Im Vermögenshaushalt waren 2019 – neben der Darlehenstilgung von 463.613,78 EUR -       IST-Ausgaben für investive Zwecke in Höhe von 1.273.092,04 EUR zu verzeichnen

 

Die Investitionsschwerpunkte lagen

  • beim Feuerlöschwesen für Umbau des Hauses der Sicherheit, KFZ-Erwerbskosten sowie für die sonstige Ausrüstung ( 139.612,92 EUR)
  • bei der Sanierung Probstei-Museum (40.865,27 EUR)
  • bei der Gemeindebücherei „Alte Apotheke“ (25.509,41 EUR)
  • beim Investitionszuschuss an den Schulverband Probstei für den Umbau der Mensa in der OGTS (114.958,15 EUR)
  • bei der Sanierung von Spielplätzen ( 20.397,87 EUR)
  • beim Straßen-, Wege- und Parkplatzbau (332.714,04 EUR)
  • bei der systemgerechten Herstellung von Bushaltestellen (301.189,90 EUR
  • bei dem Ausbau der Straßenbeleuchtung (49.747,38 EUR)
  • bei der Sanierung/Umbau des neuen Bauhofgebäudes (50.641,19 EUR)
  • Neugestaltung Ortseingang Kalifornien (81.239,65 EUR)

 

 

Für Maßnahmen, die erst 2020 durchgeführt, fertiggestellt bzw. finanziell abgewickelt werden können, wurden Haushaltsausgabereste neu gebildet, und zwar im Wesentlichen für die Baumaßnahmen am Haus der Sicherheit (295.000,00 EUR), für den Erwerb eines Feuerwehrfahrzeuges (180.940,85 EUR), für den Bau bzw. die Sanierung von Spiel- und Bolzplätzen (61.049,07 EUR), für Maßnahmen zur Umsetzung des Ortsentwicklungs- und Tourismuskonzeptes (50.000,00 EUR), für Straßen- und Wegebau einschl. Bushaltestellen (153.155,28 EUR), für die Sanierung/Umbau des neuen Bauhofgebäudes (122.715,36 EUR), für den Anbau des Kindheitsmuseums (241.976,20 EUR) sowie für Grunderwerbskosten Gewerbegebiet (300,000,00 EUR). Die Auflistung aller in das Jahr 2020 übertragenen Haushaltsausgabereste ist Blatt 7 der Jahresrechnung zu entnehmen; Deren Gesamtbetrag beläuft sich auf 1.544.850,91 EUR.

In diesem Zusammenhang wurden auch Haushaltseinnahmereste von 800.428,00 EUR für die Landeszuweisung von 47.500,00 EUR für das neue Feuerwehrfahrzeug, für die Kreis-Zuweisung von 68.928,00 EUR für den Umbau der Bushaltestellen sowie für den  Zuschuss der Aktiv-Region von 100.000 EUR für den Anbau des Kindheitsmuseums gebildet. Die entsprechenden Förderbescheide liegen vor.

 

Zugleich wirken sich die Abgänge auf Haushaltsreste aus Vorjahren von 842.087,23 EUR für Investitionen, für die in der Jahresrechnung 2018 entsprechende Haushaltsreste gebildet wurden, aber im Jahr 2019 nicht zur Ausführung gelangten bzw. im Jahr 2020 teilweise erneut bereitgestellt wurden – z.B.  Anbau Feuerwehrgerätehaus - , Abschluss verbessernd aus.

 

Weiterhin wurde für die zurückgestellte Kreditaufnahme ein Haushaltseinnahmerest von 584.000,00 EUR (Haushaltsansatz 2019: 1.741.200,00 EUR, s. HHST 9100.37880, vgl. Seite 140) gebildet.

 

Die Summe der beim Jahresabschluss 2018 verbliebenen Kasseneinnahmereste belief sich auf 234.237,14 EUR. Dieser Betrag entfällt mit 142.222,19 EUR auf den Verwaltungshaushalt und mit 92.014,95 EUR auf den Vermögenshaushalt. Eine vollständige Auflistung der Kassenreste beinhaltet Blatt 8 der Jahresrechnung.

 

Unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungsgrundsätze, die durch § 4 der Haushaltssatzung und ggf. ergänzende Deckungsvermerke im Haushaltsplan vorgegeben worden sind, waren beim Jahresabschluss 2019 über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 82 der Gemeindeordnung (GO) in einem Gesamtumfang von 57.230,01 EUR zu verzeichnen. Es sei insoweit auch auf die in der Jahresrechnung enthaltene Überschreitungsliste (Blatt 9) Bezug genommen. Die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben ist – soweit betragsmäßig noch erforderlich – unter einem gesonderten Tagesordnungspunkt vorgesehen (vgl. Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/500/2020).

 

Darüber hinaus lässt sich zum vorliegenden Jahresabschluss 2018 noch folgendes berichten:

 

a)  Aus den Darlehen, die dem Gemeindehaushalt zuzurechnen sind, errechnet sich per 31.12.2019 ein Schuldenstand von 10.481.551,88 EUR (bzw. – bei einer Einwohnerzahl von 6.368 – i.H.v. 1.645,97 EUR/Ew.). Eine im Jahr 2019 noch zurückgestellte Darlehensneuaufnahme i.H.v. 584.000,-- EUR ist in diesem Betrag nicht enthalten. Der durch die Haushaltssatzung 2019 festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite musste dabei im Übrigen in einem Umfang von1.741.200,00 EUR nicht ausgeschöpft werden.

 

b)  Der Rücklagenbestand der Gemeinde Schönberg beläuft sich auf insgesamt 229.072,29 EUR (Finanzausgleichsrücklagen 2017, 2018 und 2019).

 

c)  Spenden, über die nach § 76 Abs. 4 Satz 5 der Gemeindeordnung zu berichten ist, sind der Gemeinde Schönberg im Jahr 2019 für den Mittagstischfonds, für kulturelle Zwecke, für den  Seniorenbeirat und für das Familienzentrum i.H.v. insgesamt 7.934,10 EUR zugeflossen. Den Mitgliedern der Gemeindevertretung wird hierzu noch eine gesonderte Auflistung zugehen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Schönberg festzustellen.