Betreff
Genehmigung der im Haushaltsjahr 2019 entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
LABOE/BV/391/2020
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Haushaltsjahr 2019 sind – unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungsgrundsätze nach den §§ 4 und 5 der Haushaltssatzung und der bestehenden Deckungskreise bzw. Deckungsvermerke – überplanmäßige Ausgaben gemäß § 82 der Gemeindeordnung (GO) wie folgt geleistet worden:

 

HHST

Bezeichnung

Höhe der

Über-

schreitung

Erläuterung

(soweit Überschreitung

größer als 1.000,-- €)

Deckung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mehreinnahmen

HHST 9000.00300

(Gewerbesteuer))

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mehreinnahmen

HHST 9000.00300

(Gewerbesteuer))

 

 

 

 

 

0200.66100

Beiträge an Verbände, Vereine und dergl.

763,03 €

 

0200.67200

Erstatt.f. Leistungen der Kreisbesoldungsstelle.

11,27 €

 

1300.55000

Haltung von Fahrzeugen (Feuerwehr)

6.501,18 €

Unvorhersehbare Fahrzeugreparaturkosten

1300.56200

Schulung und Fortbildung (Feuerwehr)

986,90 €

 

1300.65100

Geschäftsausgaben (Feuerwehr)

211,41 €

 

2000.67220

Schulkostenbeiträge Gemeinschaftsschulen

19.080,84 €

Höhere Schülerzahlen und erhöhte Schulkostenbeiträge

2000.67270

Schulkostenbeiträge Förderzentren

3.907,07 €

 

Höhere Schülerzahlen und erhöhte Schulkostenbeiträge

2000.67280

Schulkostenbeiträge an sonstige Schulen

9.053,00 €

Höhere Schülerzahlen und erhöhte Schulkostenbeiträge

2102.41600

Sonst. Entgelte Arbeitnehmer OGTS

435,17 €

 

2901.63900

Kosten der Schülerbeförderung

3.657,57 €

Mehrbedarf höhere Schülerzahlen

2901.71700

Zuschuss an SFK

380,00 €

 

3520.414/44800

Entgelte und SV-Beiträge für Arbeitnehmer/innen Bücherei

169,68 €

 

4680.434/44400

Umlage/SV-Beiträge Arbeitnehmer/innen Jugendzentrum

441,04 €

 

4700.70100

Zuschüsse an Kinder-/Jugendfreizeiten

1.261,50 €

Zuschuss für Ferienbetreuungsmaßnahme Sommer 2019

5700.71510

Abdeckung Vorjahresverluste des Gem.betriebes MWSH

1.211,29 €

Umbuchung Vorjahresverlust vom BT Hafen, s. HHST 8840.71510

7710.715000

Verlustzuweisung an Gemeindebetrieb Bauhof

141,52 €

 

8110.71510

Verbandsumlage Breitbandzweckverband Probstei

400,00 €

Beschluss Verbandsver-sammlung BZP vom 09.12.2019

8600.71510

Abdeckung Vorjahres-verluste des Gemeinde-betriebes Tourismus

12,64 €

 

8800.53000

Nutzungsentschädigung an LLUR

1.078,93 €

vertragsgemäße Abrechnung vom 22.10.2019 für Fläche in der Dünenlandschaft

9100.42100

Zuf. zur Versorgungs-rücklage Versorgungs-bezüge

2.784,49 €

Höhere Kosten an die VAK

Mehreinnahmen bei

HHST 9000.00300

(Gewerbesteuer)

 

 

 

 

 

 

höhere Zuführung vom Verwaltungs-Haushalt HHST 9100.30000

 

außerplanmäßiger Zuschuss Aktiv-Region von 9.526,74 EUR, s. HHST 8800.36100

 

6300.96000

Weiterentwicklung Ortzentrum

846,77 €

 

6700.96000

Ausbau Straßenbeleuchtung

16.905,15 €

Mehrausgaben für die Beleuchtung des neuen Kreisels am Ortseingang

8800.95300

Sanierung Beke-Sellmer-Haus, Einbau Treppenlift

11.908,42 €

Außerplanmäßig, Bezuschussung von der Aktiv-Region

 

 

Gesamtsumme :

 

82.148,84 €

 

 

 

Nach § 4 Satz 1 und 2 der Haushaltssatzung ist der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung erteilen kann, auf 5.500,00 EUR festgesetzt worden. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in den betreffenden Fällen als erteilt.

 

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen bedürfen danach noch die überplanmäßigen Ausgaben bei den Haushaltsstellen 1300.55000, 2000.67220, 2000.67280, 6700.96000 und 8800.95300 (in der vorstehenden Auflistung durch Fettdruck hervorgehoben) der Genehmigung durch die Gemeindevertretung; Diese Überschreitungsfälle, die letztlich aus den Fahrzeugunterhaltungskosten Feuerwehr, Schulkostenbeiträgen, Ausbau der Straßenbeleuchtung und Sanierung Beke-Sellmer-Haus resultieren, belaufen sich auf einen Gesamtbetrag von 63.448,59 EUR. Die nach § 82 GO geforderte Deckung war jeweils gewährleistet (siehe auch Vermerke in Spalte „Deckung“ der obigen Aufstellung).


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die noch genehmigungspflichtigen überplanmäßigen Ausgaben des Jahres 2019 mit einem Gesamtbetrag von 63.448,59 EUR zu genehmigen.