Betreff
Rechtssicherheit für die Teilnahme an Fahrten mit der MS Dana oder anderen MS von der Seebrücke, an Regattabegleitfahrten zur Kieler Woche und ähnlichen im öffentlichen Interesse liegenden Veranstaltungen
Vorlage
SCHÖN/BV/497/2020
Art
Beschlussvorlage

Anlässlich der Auftaktfahrten mit der MS Dana wurde schon im vergangenen Jahr der Wunsch geäußert, Rechtssicherheit für die Gremienmitglieder zu schaffen, die im öffentlichen und repräsentativen Interesse an solchen Fahrten teilnehmen, und sie vor möglichen staatsanwaltlichen Ermittlungen zu schützen.

 

Nach entsprechender Recherche wird vorgeschlagen, so vorzugehen, wie die Stadt Kiel, die seinerzeit in der Ratsversammlung am 14.06. 2018 einen entsprechenden Beschluss gefasst hat.

Die Stadt Kiel hat sich seinerzeit in ihrer Beschlussempfehlung an die Ratsversammlung an der Handreichung des Generalsstaatsanwaltes orientiert und hieraus zitiert:

„Veranstaltungen dieser Art haben politische, gesellschaftliche, diplomatische, touristische und wirtschaftliche Bedeutung für das Land Schleswig-Holstein und spielen im Ranking der Bundesländer, bei Arbeitsplatzsicherung und Arbeitsplatzbeschaffung eine nicht unerhebliche Rolle. Damit verbundene Einladungen an eine Vielzahl von Persönlichkeiten (darunter Amtsträgerinnen/Amtsträger) sind ein wesentliches Element dieser Veranstaltungen.

Großveranstaltungen dieser Art müssen stattfinden können. Anderseits darf dabei kein strafbarer Versuch unternommen werden, durch Einladungen Einfluss auf einzelne Amtsträger zu nehmen, um diese in ihrer Dienstausübung zu beeinflussen (z.B. zu Aufträgen, Genehmigungen etc. zu veranlassen). Dieses wäre ein strafbare Vorteilsgewährung, deren Anschein vermieden werden muss.

 

Bei der Behandlung der Einladungen müssen daher die rechtlichen Grenzen eingehalten und gleichzeitig der Grundsatz der Transparenz und der Offenlegung beachtet werden. Der Anschein der Käuflichkeit darf auf keinen Fall hervorgerufen werden".

 

Hiervon ausgehend hat der Generalstaatsanwalt im Jahr 2010 die Genehmigung durch das oberste Selbstverwaltungsgremium als gangbare Lösung vorgeschlagen. Dieses Verfahren wurde gefunden, da es - anders als in Behörden - für die ehrenamtlichen Mitglieder der Ratsversammlung keine Dienstvorgesetzte bzw. keinen Dienstvorgesetzten gibt, die bzw. der eine Teilnahme an einer Veranstaltung genehmigen kann.

 

Im Ergebnis wird vorgeschlagen, ebenso zu verfahren und der Gemeindevertretung einen entsprechenden Beschluss zur Annahme zu empfehlen.


Beschlussvorschlag:

 

Unter Bezugnahme auf § 331 Abs. 3 Strafgesetzbuch genehmigt die Gemeindevertretung für die Dauer der bis 2023 laufenden Wahlperiode allen Gemeindevertreter*innen die Teilnahme an Fahrten mit der MS Dana oder anderen MS von der Seebrücke, an Regattabegleitfahrten zur Kieler Woche und ähnlichen im öffentlichen Interesse liegenden Veranstaltungen (z.B. Jahres- und Jubiläums- Abschiedsempfänge, Konzertveranstaltungen u.ä.). Die gleiche Genehmigung erhalten die nicht der Gemeindevertretung angehörenden Personen, die auf Beschluss der Gemeindevertretung beauftragt sind, die Gemeinde Schönberg in juristischen Personen und sonstigen Vereinigungen zu vertreten.

 

Von dieser Genehmigung dürfen die Gemeindevertreter*innen und andere betroffene Personen keinen Gebrauch machen, wenn zum Zeitpunkt der Einladung nicht auszuschließen ist, dass sie als Amtsträger*in an Entscheidungen zu Gunsten oder zu Lasten des Einladenden beteiligt sind.