Sachverhalt:
In der Anlage wird die Jahresrechnung für das
Jahr 2019 zur Beratung vorgelegt.
Die Haushaltsrechnung 2019 schließt in
Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
Soll-Einnahmen Gesamthaushalt: |
856.063,46 € |
Soll-Ausgaben Gesamthaushalt: |
856.063,46 € |
Vergleich Haushaltsplanung zur
Haushaltsrechnung:
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Haushaltsplan |
Haushaltsrechnung |
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Verwaltungshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
641.500,00 € |
653.010,13 € |
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Soll-Ausgaben: |
641.500,00 € |
653.010,13 € |
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Vermögenshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
205.800,00 € |
203.053,33 € |
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Soll-Ausgaben: |
205.800,00 € |
203.053,33 € |
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Im Vergleich zu den Ansätzen des
Haushaltsplanes 2019 ergibt die Jahresrechnung eine saldierte Abschlussverbesserung in Höhe von
insgesamt 23.455,59 EUR, die sich
wie folgt errechnet:
Die allgemeine Rücklage weist mit der
Jahresrechnung 2019 einen Stand von 0,00 € aus.
Der Schuldenstand beträgt 503.882,38 € zzgl.
des neu gebildeten Haushaltseinnahmerestes von 141.008,46 €.
Die Jahresrechnung 2019 beinhaltet über- und
außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 10.829,11 €. Eine Übersichtsliste mit den entsprechenden Einzelpositionen
ist auf der Seite 8 der Jahresrechnung 2019 dargestellt.
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2019 gem. § 94 Abs. 3 GO zu beschließen und die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 10.829,11 € gem. § 82 Abs. 1 GO zu genehmigen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2019.
Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 10.829,11 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt