Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die EU-weite Ausschreibung zur Vergabe von Planungsleistungen zur Sanierung des Rathauses Laboe
Vorlage
LABOE/BV/383/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Bereits seit langem hatte das Amt Probstei als wichtiger Mitnutzer des Rathauses der Gemeinde Laboe auf technische Probleme im Rathaus hingewiesen. Anfang des Jahres 2019 hatte daher das Amt auf Basis eines Beschlusses den Wunsch an die Gemeinde herangetragen, eine andere gemeindliche Immobilie zu erwerben, um dort einen technisch einwandfreien, den modernen Anforderungen gerecht werdenden, Standort auf Kosten des Amtes zu errichten.

 

Diesem Wunsch wurde in einer Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses (FWA) nicht entsprochen. Es wurde beschlossen, zunächst ein Sanierungsgutachten für das Rathaus zu beauftragen, um auf dessen Basis weitere Schritte zu beschließen.

 

Die Ergebnisse des Gutachtens sind in einer Sitzung des FWA am 12.11.2019 vorgestellt worden. In der Zwischenzeit wurden seitens des Amtes Raumluftuntersuchungen in Auftrag gegeben, die erhebliche Luftfeuchtigkeit feststellte. In den Gutachten haben sich letztlich die Mängel bestätigt, die nach wie vor vorhanden sind. Das Sanierungsgutachten betrachtet drei Varianten zur Behebung der Mängel, wobei eine Variante lediglich eine Teilsanierung darstellt, eine zweite Variante ohne energetische Sanierungsmaßnahmen und die dritte Variante einschließlich dieser kalkuliert ist.

 

Angesichts der Planungsphase muss darauf hingewiesen werden, dass es sich bei den Kosten dieser dritten Variante lediglich um eine erste grobe Kostenschätzung handelt. Die Kosten sind einschließlich der Planungskosten für die dritte Variante (sog. große Lösung) mit 2.773.768,39 € kalkuliert.

 

In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung wurde einstimmig beschlossen, dieser letztgenannten Lösung zu folgen, da sie insbesondere die Gewähr schafft, energetisch auf den neuesten Stand zu kommen, aber auch für einen behindertengerechten Zugang zu den Stockwerken sorgt.

 

Die für die nächsten Schritte notwendigen haushalterischen Beschlüsse sind vorab zum Haushaltsbeschluss ebenfalls in der letzten Sitzung gefasst worden. Dabei geht es zunächst um die Bereitstellung von Planungsmitteln. Mit Baukosten ist in diesem Jahr nicht zwingend zu rechnen. Das hat folgende Ursachen: angesichts der Bausummen ist von einer EU-weiten Ausschreibung auszugehen, die mehrere Monate Zeit in Anspruch nehmen wird. Erst nach Abschluss des Verfahrens kann die Vergabe eines Planungsauftrages erfolgen. Erst danach wiederrum beginnt die eigentliche planerische Arbeit mit den entsprechenden Planungsphasen der HOAI. Dazu gehören dann auch die Ermittlung eines Raumbedarfes, Kostenschätzungen etc. pp.

 

In einem dann wieder nächsten Schritt folgt die Festlegung der konkreten Maßnahmen sowie die Ausschreibung der Bauleistungen. Die Kosten für die Bauleistungen sind durch den zuletzt genannten Beschluss der Gemeindevertretung im Wege einer sog. Verpflichtungsermächtigung gesichert. Mit dem Beginn der konkreten Sanierungsarbeiten ist also erst frühestens Ende des Jahres zu rechnen.

 

Als erster Schritt ergibt sich also die Notwendigkeit, schnellstmöglich das Vergabefahren auf den Weg zu bringen. Angesichts der energetischen Maßnahmen sollte bei der Auswahl auf entsprechende Qualifikationen bei der Durchführung von energetischen Maßnahmen, der Begleitung und Aquise von entsprechenden Fördermitteln sowie des Umstandes, dass im Bestand gebaut wird, geachtet werden.

 

Bestehende noch offene Fragestellungen wie z.B. die Frage der Errichtung eines Sitzungssaales, der Räume für Fraktionen, der Gestaltung eines Fahrstuhl usw. bliebe den Fraktionen genügend Zeit für eine Meinungsbildung, um nach Abschluss dieser, die gefestigten Meinungen in die konkrete Planungsarbeit des dann ausgewählten Architekten gemeinsam mit diesem einzubeziehen.

 

Um den beschlossenen Sanierungsprozess auf den Weg zu bringen ergeht daher folgender


Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt die erforderliche Ausschreibung zur Vergabe der Planungsleistungen zur Sanierung des Rathauses der Gemeinde Ostseebad Laboe einschließlich energetischen Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Die in der Vorlage benannten inhaltlichen Kriterien sind dabei zu beachten.