Betreff
Umsetzung des Spielplatzkonzeptes
Vorlage
SCHÖN/BV/490/2020
Aktenzeichen
III.4-5810.16
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Sozialausschusses am 28.11.2019 hat das beauftragte Landschaftsarchitekturbüro Haberkorn das für die Gemeinde Schönberg erstellte Spielplatzkonzept vorgestellt.

 

Der Ausschuss einigte sich darauf, im Haushalt 2020 einen am Konzept und an den finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde orientierten Ansatz für eine teilweise Konzeptumsetzung bereitzustellen. Außerdem sollte das Konzept in den Fraktionen beraten und eigene Prioritätenlisten aufgestellt werden. Anschließend soll die Thematik erneut auf die Tagesordnung der nächsten Sozialausschusssitzung gesetzt werden.

 

Zwischenzeitlich wurden im beschlossenen Haushalt 2020 der Gemeinde Schönberg  100.000 € im Vermögenshaushalt für die teilweise Umsetzung des Spielplatzkonzeptes bereitgestellt. Außerdem stehen aus einem Ausgaberest des Vorjahres noch 20.000 € zur Verfügung, mithin können im Jahr 2020 Maßnahmen im Umfang von insgesamt 120.000 € durchgeführt werden.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, diese Mittel insbesondere für die Schaffung von Ersatzflächen für den wegfallenden Spielplatz am Feuerwehrhaus und für die Ertüchtigung der vorhandenen Spielplätze in Zentrumsnähe, wie zum Beispiel am Damm, im Bereich Lünningsredder / Mohnweg und bei den Spielplätzen um das Neubaugebiet Strandstraße einzusetzen und dabei den Plätzen jeweils, entsprechend der Konzeptempfehlung, ein prägnantes Motto zu geben.

 

Als Ersatz für den Spielplatz „Stakendorfer Tor“ (Feuerwehr) wird angeregt, in der Fußgängerzone zwei Spielinseln zu errichten und die gemeindliche Grünfläche an der Ecke Ostseestraße / Knüllgasse als Spielplatz auszubauen. Für die letztgenannte Maßnahme wäre bei der unteren Baubehörde des Kreises Plön ein Antrag auf Zulassung einer Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu beantragen, für die das gemeindliche Einvernehmen notwendig ist.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss beschließt, die im Haushaltsjahr 2020 zur Verfügung stehenden Mittel zur Umsetzung des Spielplatzkonzeptes entsprechend des Verwaltungsvorschlages einzusetzen.