Sachverhalt:
Im Wege der Haushaltskonsolidierung ist angedacht, für die Gemeinde
Brodersdorf eine Anpassung der
Hundesteuer auf
72,00 Euro für den ersten Hund
84,00 Euro für den zweiten Hund und
96,00 Euro für jeden weiteren Hund
vorzunehmen. Die Erhöhung würde auf ein gesamtes Jahr berechnet unter Zugrundelegung
des aktuellen Bestandes an Hunden eine Erhöhung der Hundesteuereinnahmen von 1.542,00
Euro im Jahr bedeuten. Da eine rückwirkende Erhöhung der Steuer rechtlich nicht
möglich ist, soll die Erhöhung zum 01.04.2020 erfolgen.
Im Zuge veränderter Rechtsprechung und gemäß Empfehlung des SHGT vom
04.02.2020 erfolgt die Anhebung der
Hundesteuer nicht als Änderungssatzung zur bisherigen Satzung, sondern als
Neufassung unter Aufhebung der alten Satzung.
Anlagenverzeichnis:
Satzungsentwurf
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den vorgelegten Entwurf der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Brodersdorf zu beschließen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Die Gemeindevertretung beschließt den vorgelegten Entwurf der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Brodersdorf.