Betreff
Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Brodersdorf
Vorlage
BRODE/BV/037/2020
Aktenzeichen
II.1.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Wege der Haushaltskonsolidierung ist angedacht, für die Gemeinde Brodersdorf eine Anpassung  der Hundesteuer auf

 

72,00 Euro für den ersten Hund

84,00 Euro für den zweiten Hund und

96,00 Euro für jeden weiteren Hund

 

vorzunehmen. Die Erhöhung würde auf ein gesamtes Jahr berechnet unter Zugrundelegung des aktuellen Bestandes an Hunden eine Erhöhung der Hundesteuereinnahmen von 1.542,00 Euro im Jahr bedeuten. Da eine rückwirkende Erhöhung der Steuer rechtlich nicht möglich ist, soll die Erhöhung zum 01.04.2020 erfolgen.

 

Im Zuge veränderter Rechtsprechung und gemäß Empfehlung des SHGT vom 04.02.2020  erfolgt die Anhebung der Hundesteuer nicht als Änderungssatzung zur bisherigen Satzung, sondern als Neufassung unter Aufhebung der alten Satzung.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Satzungsentwurf


Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den vorgelegten Entwurf der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Brodersdorf zu beschließen.

 

 

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Die Gemeindevertretung beschließt den vorgelegten Entwurf der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Brodersdorf.