Sachverhalt:
In der Anlage wird die Jahresrechnung für das
Jahr 2019 zur Beratung vorgelegt.
Die Haushaltsrechnung 2019 schließt in
Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
Soll-Einnahmen Gesamthaushalt: |
6.149.987,91
€ |
Soll-Ausgaben Gesamthaushalt: |
6.149.987,91
€ |
Vergleich Haushaltsplanung zur Haushaltsrechnung:
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Haushaltsplan |
Haushaltsrechnung |
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Verwaltungshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
2.305.400 € |
2.322.929,03 € |
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Soll-Ausgaben: |
2.305.400 € |
2.322.929,03 € |
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Vermögenshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
3.836.100 € |
3.827.058,88 € |
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Soll-Ausgaben: |
3.836.100 € |
3.827.058,88 € |
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Im Vergleich zu den Ansätzen des
Haushaltsplanes 2019 ergibt die Jahresrechnung eine saldierte
Abschlussverbesserung in Höhe von insgesamt 67.696,06 EUR, die sich wie folgt errechnet:
Die allgemeine Rücklage wurde mit der
Jahresrechnung 2019 vollständig aufgelöst.
Der Schuldenstand beträgt 553.955,17 € zzgl.
des gebildeten Haushaltseinnahmerestes von 550.618,76 €.
Die Jahresrechnung 2019 beinhaltet über- und
außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 40.049,73 €. Eine
Übersichtsliste mit den entsprechenden Einzelpositionen ist auf der Seite 9 der
Jahresrechnung 2019 dargestellt.
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2019 gem. § 94 Abs. 3 GO zu beschließen und die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 40.049,73 € gem. § 82 Abs. 1 GO zu genehmigen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2019.
Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 40.049,73 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt