Sachverhalt:
In der Anlage wird die Jahresrechnung für das
Jahr 2019 zur Beratung vorgelegt.
Die Haushaltsrechnung 2019 schließt in
Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
Soll-Einnahmen Gesamthaushalt: |
847.196,85 € |
Soll-Ausgaben Gesamthaushalt: |
847.196,85 € |
Vergleich Haushaltsplanung zur
Haushaltsrechnung:
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Haushaltsplan |
Haushaltsrechnung |
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Verwaltungshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
772.000,00 € |
764.395,64 € |
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Soll-Ausgaben: |
772.000,00 € |
764.395,64 € |
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Vermögenshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
96.900,00
€ |
82.801,21
€ |
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Soll-Ausgaben: |
96.900,00
€ |
82.801,21 € |
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Im Vergleich zu den Ansätzen des
Haushaltsplanes 2019 ergibt die Jahresrechnung eine saldierte Abschlussverbesserung in Höhe von
insgesamt 13.581,67 EUR, die sich
wie folgt errechnet:
Eine allgemeine Rücklage ist nach wie vor
nicht vorhanden. Der Schuldenstand beträgt 399.408,59 €
Die Jahresrechnung 2019 beinhaltet über- und
außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 5.496,39 €. Eine Übersichtsliste
mit den entsprechenden Einzelpositionen ist auf der Seite 7 der Jahresrechnung
2019 dargestellt.
Beschlussvorschlag für den Finanz- und
Wirtschaftsausschuss:
Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2019 gem. § 94 Abs. 3 GO zu beschließen und die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 5.496,39 € gem. § 82 Abs. 1 GO zu genehmigen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2019.
Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 5.496,39 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt