Sachverhalt:
In der Anlage wird die Jahresrechnung für das
Jahr 2019 zur Beratung vorgelegt.
Die Haushaltsrechnung 2019 schließt in
Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
Soll-Einnahmen Gesamthaushalt: |
259.335,64 € |
Soll-Ausgaben Gesamthaushalt: |
400.459,42 € |
Haushaltsdefizit: 141.123,78 €
Vergleich Haushaltsplanung zur
Haushaltsrechnung:
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Haushaltsplan |
Haushaltsrechnung |
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Verwaltungshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
272.400,00 € |
248.060,82 € |
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Soll-Ausgaben: |
389.600,00 € |
389.184,60 € |
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Haushaltsdefizit: 117.200,00 € 141.123,78 €
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Vermögenshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
9.500,00 € |
11.274,82
€ |
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Soll-Ausgaben: |
9.500,00 € |
11.274,82
€ |
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Im Vergleich zu den Ansätzen des
Haushaltsplanes 2019 ergibt die Jahresrechnung eine saldierte Abschlussverschlechterung
in Höhe von insgesamt 23.923,78 EUR, die sich wie folgt errechnet:
Die Jahresrechnung 2019 beinhaltet über- und
außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 27.286,60 €. Eine
Übersichtsliste mit den entsprechenden Einzelpositionen ist auf der Seite 7 der
Jahresrechnung 2019 dargestellt.
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2019 gem. § 94 Abs. 3 GO zu beschließen und die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 27.286,60 € gem. § 82 Abs. 1 GO zu genehmigen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2019.
Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 27.286,60 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt