Sachverhalt:
In der Anlage wird die Jahresrechnung für das
Jahr 2019 zur Beratung vorgelegt.
Die Haushaltsrechnung 2019 schließt in
Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
Soll-Einnahmen Gesamthaushalt: |
2.311.033,19 € |
Soll-Ausgaben Gesamthaushalt: |
2.311.033,19 € |
Vergleich Haushaltsplanung zur Haushaltsrechnung:
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Haushaltsplan |
Haushaltsrechnung |
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Verwaltungshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
2.034.100,00 € |
2.048.697,68 € |
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Soll-Ausgaben: |
2.034.100,00 € |
2.048.697,68 € |
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Vermögenshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
215.200,00 € |
262.335,51 € |
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Soll-Ausgaben: |
215.200,00 € |
262.335,51 € |
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Im Vergleich zu den Ansätzen des
Haushaltsplanes 2019 ergibt die Jahresrechnung eine saldierte Abschlussverbesserung in Höhe von
insgesamt 48.832,70 EUR, die sich
wie folgt errechnet:
Die allgemeine Rücklage weist mit der
Jahresrechnung 2019 einen Stand von 129.620,49 € aus.
Der Schuldenstand beläuft sich auf
1.250.374,72 €.
Die Jahresrechnung 2019 beinhaltet über- und
außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 37.477,03 €. Eine
Übersichtsliste mit den entsprechenden Einzelpositionen ist auf der Seite 8 und
9 der Jahresrechnung 2019 dargestellt.
Beschlussvorschlag für den
Rechnungsprüfungsausschuss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2019 gem. § 94 Abs. 3 GO zu beschließen und die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 37.477,03 € gem. § 82 Abs. 1 GO zu genehmigen.
Beschlussvorschlag
für die Gemeindevertretung:
Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2019.
Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 37.477,03 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt