Betreff
Sachstand Umrüstung LED Beleuchtung
Vorlage
SCHÖN/IV/485/2020
Aktenzeichen
II.3.11
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED im I.BA ist abgeschlossen.

 

Zwischenzeitlich haben wir den Zuwendungsbescheid für den II.BA erhalten. Der Bewilligungszeitraum beginnt am 01.09.2019 und endet am 31.08.2020. Die bewilligten Gesamtkosten betragen 191.161,60 € für 264 Leuchten und die Maßnahme wird mit 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens bis € 38.232,32 € aus Bundesmitteln bezuschusst.

Beschlossen wurde am 21.02.2019 die Umrüstung der Straßenbeleuchtung in folgenden Wohngebieten: Finnenhaussiedlung, Wankendorfer Siedlung; Wohngebiet Lamp´sche Koppel, Wohngebiet Strandstraße, Mühlenberg, Hühnerbek; Ortskern Albert-Koch-Str../. Großparkplatz sowie bei freien Mitteln in den Strandbereichen.

Durch die Umrüstung im I.BA sind nun neue und alte Leuchten gemeinsam an den Schaltschränken angeschlossen. Die neue LED-Beleuchtung darf aufgrund der Förderrichtlinien in der Nacht nicht abgeschaltet werden, sodass die alte Beleuchtung ebenfalls durchbrennen muss. Die Folge ist eine Erhöhung der Stromkosten. Die Gebiete sind daher neu zu überdenken. Es ist vom Fördermittelgeber her zulässig, hierfür bis zur Höhe der bewilligten zuwendungsfähigen Ausgaben, in anderen Straßen die Beleuchtung umzurüsten.

Vorgeschlagen wird daher zunächst, die Leuchten in den Straßen umzurüsten, die an den Schaltschränken der bereits umgerüsteten Leuchten angeschlossen sind. Die Vorbereitungen hierfür laufen bereits. Geplant ist in der nächsten Sitzung am 05.03.2020 einen Beschluss zu fassen über das Gebiet/Straßen und welche dekorative Leuchte ausgeschrieben werden soll. Zwei entsprechende Musterleuchten werden am 31.01.2020 in der Strandstraße Richtung Stakendorfer Tor montiert werden.

Die Auftragserteilung muss im Monat April 2020 erfolgen, da bis zum 31.05.2020 der Maßnahmenbeginn zusammen mit dem Auftrag angezeigt werden muss und längere Lieferzeiten einkalkuliert werden müssen.

Zurzeit ist im April 2020 eine Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses und der GV nicht geplant. Sollte keine Sitzung stattfinden, wird empfohlen den Bürgermeister zu ermächtigen, die Auftragserteilung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu erteilen.