Betreff
Jahresrechnung 2019
Vorlage
WISCH/BV/037/2020
Aktenzeichen
II.920.02.21
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Anlage wird die Jahresrechnung für das Jahr 2019 zur Beratung vorgelegt.

 

Die Haushaltsrechnung 2019 schließt in Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:

 

Soll-Einnahmen Gesamthaushalt:

1.346.103,11 €

Soll-Ausgaben Gesamthaushalt:

1.346.103,11 €

 

Vergleich Haushaltsplanung zur Haushaltsrechnung:

 

 

Haushaltsplan

Haushaltsrechnung

 

Verwaltungshaushalt

Soll-Einnahmen:

1.319.800,00 €

1.305.468,74 €

Soll-Ausgaben:

1.319.800,00 €

1.305.468,74 €

 

 

Vermögenshaushalt

Soll-Einnahmen:

    56.900,00 €

    40.634,37 €

Soll-Ausgaben:

    56.900,00 €

    40.634,37 €

 

Im Vergleich zu den Ansätzen des Haushaltsplanes 2019 ergibt die Jahresrechnung eine saldierte Abschlussverbesserung in Höhe von insgesamt 27.911,79 EUR, die sich wie folgt errechnet:

 

 

Die allgemeine Rücklage weist mit der Jahresrechnung 2019 einen Stand von 1.061.495,49 € aus.

Schulden sind keine vorhanden.

 

Die Jahresrechnung 2019 beinhaltet über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 4.800,74 €. Eine Übersichtsliste mit den entsprechenden Einzelpositionen ist auf der Seite 8 der Jahresrechnung 2019 dargestellt.

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2019 gem. § 94 Abs. 3 GO zu beschließen und die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 4.800,74 €  gem. § 82 Abs. 1 GO zu genehmigen.

 

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2019.

Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 4.800,74 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt