Sachverhalt:
In der Anlage wird die Jahresrechnung für das
Jahr 2019 zur Beratung vorgelegt.
Die Haushaltsrechnung 2019 schließt in
Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
Soll-Einnahmen Gesamthaushalt: |
1.076.683,31
€ |
Soll-Ausgaben Gesamthaushalt: |
1.076.683,31
€ |
Vergleich Haushaltsplanung zur Haushaltsrechnung:
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Haushaltsplan |
Haushaltsrechnung |
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Verwaltungshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
937.000 € |
945.609,11 € |
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Soll-Ausgaben: |
937.000 € |
945.609,11 € |
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Vermögenshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
104.900 € |
131.074,20 € |
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Soll-Ausgaben: |
104.900 € |
131.074,20 € |
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Im Vergleich zu den Ansätzen des
Haushaltsplanes 2019 ergibt die Jahresrechnung eine saldierte Abschlussverbesserung in Höhe von
insgesamt 27.501,56 EUR, die sich
wie folgt errechnet:
Die allgemeine Rücklage weist mit der
Jahresrechnung 2019 einen Stand von 106.305,05 € aus. Der Schuldenstand beträgt
378.641,06 €.
Die Jahresrechnung 2019 beinhaltet über- und
außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 9.024,86 €. Eine Übersichtsliste
mit den entsprechenden Einzelpositionen ist auf der Seite 7 der Jahresrechnung
2019 dargestellt.
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2019 gem. § 94 Abs. 3 GO zu beschließen und die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 9.024,86 € gem. § 82 Abs. 1 GO zu genehmigen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2019.
Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 9.024,86 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt