hier: Aufstellungsbeschluss
Sachverhalt:
Die Gemeinde Wendtorf beschäftigt sich bereits seit einiger Zeit mit der Suche nach einem neuen Standort für die Feuerwehr. Es wurden hierzu verschiedene Flächen untersucht und dazu ein Gutachten zur Überprüfung von Standortszenarien eingeholt. Im Ergebnis hat sich die Fläche an der Kreisstraße 44 als bestgeeigneter Standort erwiesen. Zur Umsetzung des Projektes sind nun die Aufstellung einer Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes und
die Aufstellung des Bebauungsplanes können im Parallelverfahren durchgeführt
werden. Nach dem Aufstellungsbeschluss muss für beide Verfahren gemäß den
Vorschriften des Baugesetzbuchs zunächst eine frühzeitige Beteiligung der
Behörden und der Bürgerinnen und Bürger durchgeführt werden. In diesem
Verfahrensschritt können Anregungen zur Planung vorgetragen werden, die dann
von der Gemeinde abgewogen werden müssen. Nach der Abwägung sind die Entwürfe
der Planung entsprechend zu erstellen und zu beschließen und dann für die Dauer
eines Monats öffentlich auszulegen. Auch sind die sogenannten Träger
öffentlicher Belange, wie z.B. die Ministerien, der Kreis Plön, die Ver- und
Entsorgungsträger, die Naturschutzverbände etc. zur Abgabe einer Stellungnahme
aufzufordern. Es schließt sich eine weitere Abwägung der vorgetragenen
Anregungen an. Sollten mit der Abwägung keine Planinhalte mehr geändert werden
müssen, so kann der Flächennutzungsplan endgültig und der Bebauungsplan als
Satzung beschlossen werden. Nach Abschluss der Verfahren muss der
Flächennutzungsplan vom Innenministerium genehmigt werden. Die Genehmigung des
Innenministeriums und der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan müssen im
Probsteier Herold veröffentlicht werden, damit die Änderung des
Flächennutzungsplanes rechtswirksam und der Bebauungsplan rechtskräftig werden
kann.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 12 schließt die Straßenverkehrsflächen der Dorfstraße sowie der Kreisstraße 44 mit ein, weil im Bebauungsplan die erforderlichen und freizuhaltenden Sichtdreiecke festgesetzt werden müssen. Die Hauptzufahrt wird von der Kreisstraße erfolgen. Ob auch eine Zufahrt zu den Parkplätzen von der Dorfstraße aus eingerichtet werden soll, wird im Rahmen der Durchführung des Planverfahrens noch zu beraten und zu beschließen sein, ggf. kann der Geltungsbereich des Bebauungsplanes noch entsprechend angepasst werden.
Es wurde bereits beschlossen, dass das Planungsbüro Projekt-Zentrum 99 GmbH, Herr Dr. Heisel, die städtebaulichen Leistungen, das Unternehmen Schallschutz Nord die schalltechnischen Untersuchungen und das Planungsbüro ALSE GmbH, Herr Dr. Liedl, die naturschutzfachlichen Leistungen vornehmen soll. Eine schallschutztechnische Untersuchung wurde für die alternativen Standorte nördlicher und südlicher Kurpark bereits vorgenommen. Für den nun in Aussicht genommenen Standort wurde noch keine schalltechnische Untersuchung durchgeführt, da hier keine schalltechnischen Probleme zu erwarten sind. Es muss jedoch trotzdem eine schalltechnische Untersuchung zur Bebauung Grüner Kamp erfolgen, um auch nachweisen zu können, dass es hier keine schalltechnischen Probleme gibt.
Anlagenverzeichnis:
1 Lageplan mit Kennzeichnung des Geltungsbereichs
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 für das Gebiet „Standort Feuerwehr, nordwestlich der Dorfstraße, südwestlich der Straße Grüner Kamp und östlich der Kreisstraße 44“ zu beschließen (Aufstellungsbeschluss).