Sachverhalt:
In der Anlage wird die Jahresrechnung für das
Jahr 2019 zur Beratung vorgelegt.
Die Haushaltsrechnung 2019 schließt in
Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
Soll-Einnahmen Gesamthaushalt: |
482.808,24 € |
Soll-Ausgaben Gesamthaushalt: |
482.808,24 € |
Vergleich Haushaltsplanung zur
Haushaltsrechnung:
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Haushaltsplan |
Haushaltsrechnung |
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Verwaltungshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
433.800,00 € |
426.324,28 € |
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Soll-Ausgaben: |
433.800,00 € |
426.324,28 € |
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Vermögenshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
65.100,00
€ |
56.483,96
€ |
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Soll-Ausgaben: |
65.100,00
€ |
56.483,96
€ |
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Im Vergleich zu den Ansätzen des
Haushaltsplanes 2019 ergibt die Jahresrechnung eine saldierte Abschlussverbesserung
in Höhe von insgesamt 10.426,17 EUR,
die sich wie folgt errechnet:
Die allgemeine Rücklage weist mit der
Jahresrechnung 2019 einen Stand von 100.365,33 € aus.
Der Schuldenstand beträgt 12.738,79 €
Die Jahresrechnung 2019 beinhaltet über- und
außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt
3.401,65 €. Eine Übersichtsliste mit den entsprechenden Einzelpositionen
ist auf der Seite 7 der Jahresrechnung 2019 dargestellt.
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2019 gem. § 94 Abs. 3 GO zu beschließen und die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 3.401,65 € gem. § 82 Abs. 1 GO zu genehmigen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2019.
Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 3.401,65 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt