Sachverhalt:
In der Anlage wird die Jahresrechnung für das
Jahr 2019 zur Beratung vorgelegt.
Die Haushaltsrechnung 2019 schließt in
Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
Soll-Einnahmen Gesamthaushalt: |
548.533,63 € |
Soll-Ausgaben Gesamthaushalt: |
548.533,63 € |
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Vergleich Haushaltsplanung zur Haushaltsrechnung:
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Haushaltsplan |
Haushaltsrechnung |
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Verwaltungshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
507.300,00 € |
495.815,72 € |
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Soll-Ausgaben: |
507.300,00 € |
495.815,72 € |
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Vermögenshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
81.500,00
€ |
52.717,91
€ |
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Soll-Ausgaben: |
81.500,00
€ |
52.717,91
€ |
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Im Vergleich zu den Ansätzen des
Haushaltsplanes 2019 ergibt die Jahresrechnung eine saldierte Abschlussverbesserung in Höhe von
insgesamt 28.782,66 EUR, die sich
wie folgt errechnet:
Die allgemeine Rücklage weist mit der
Jahresrechnung 2019 einen Stand von 46.442,10 € aus.
Der Schuldenstand beträgt 2.406,71 €.
Die Jahresrechnung 2019 beinhaltet über- und
außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 14.071,90 €. Eine
Übersichtsliste mit den entsprechenden Einzelpositionen ist auf der Seite 7 der
Jahresrechnung 2019 dargestellt.
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2019 gem. § 94 Abs. 3 GO zu beschließen und die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 14.071,90 € gem. § 82 Abs. 1 GO zu genehmigen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2019.
Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 14.071,90 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt