Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2020 der Gemeinde Schönberg
Vorlage
SCHÖN/BV/475/2019
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Haushaltssatzung 2020 der Gemeinde Schönberg mit dem Haushaltsplan, dem Vorbericht, sowie dem Gesamt- und Finanzplan wurde im Entwurf mit Schreiben vom 19.12.2019 bereits übersandt. Die Wirtschaftspläne 2020 des Ortsentwässerungsbetriebes Schönberg/Holstein und des Tourist-Service Ostseebad Schönberg sind schon zuvor – mit den Verwaltungsvorlagen SCHÖN/BV/454/2019 bzw. SCHÖN/BV/467/2019 – in ihren jeweiligen Entwurfsfassungen überreicht worden. Zum Entwurf des gemeindlichen Stellenplanes für das Jahr 2020 ist eine gesonderte Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/464/2019 ergangen und bereits in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 12.12.2019 beraten worden..

 

 

Nach der vorliegenden Entwurfsfassung beläuft sich das Volumen des Schönberger Gemeindehaushaltes im Jahr 2020 auf insgesamt 16.260.300 EUR. Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben i.H.v. jeweils 11.670.600 EUR aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 4.589.700 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 4.019.900 EUR auf. Zur anteiligen Finanzierung dieser Maßnahmen bedürfte es einer Kreditaufnahme i.H.v. 3.072.600 EUR. § 2 der Haushaltssatzung beinhaltet demgemäß die Festsetzung eines derartigen Gesamtbetrages der Kredite. Neue Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten des Haushaltsjahres 2021 sind nicht vorgesehen. Die Haushaltssatzung weist zudem den Höchstbetrag der Kassenkredite mit 0,00 EUR aus. Nach dem Stellenplanentwurf ist für das Jahr 2020 die Gesamtzahl der Stellen mit 21,18 festzusetzen. Auch dies sieht der Entwurf der Haushaltssatzung so vor.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 380 % für die Grundsteuer A, 400 % für die Grundsteuer B sowie 380 % für die Gewerbesteuer (zum Vergleich 2019: 360 % für die Grundsteuer A, 380 % für die Grundsteuer B sowie 360 % für die Gewerbesteuer). Diese Maßnahme musste in Betracht gezogen werden, da sich im Zuge der Haushaltsplanung für das Jahr 2020 eine Deckungslücke in einer Größenordnung von annähernd 690.000 EUR abzeichnete (u.a. durch niedrigere Schlüsselzuweisungen aufgrund verminderter Einwohnerzahl bzw. erhöhter Finanzkraft durch hohe Gewerbesteuereinnahmen, daraus resultierende höhere Kreis- und Amtsumlagen, steigender Zuschussbedarf für Kindertagesstätten, höhere Schulkostenbeiträge, steigender Verlustausgleich für den Tourist-Service). Diese Deckungslücke wurde nunmehr mit etwa 575.000 EUR aus Mehreinnahmen bei den Realsteuern in Erwartung gleich hoher Gewerbesteuereinnahmen wie im Jahr 2019 – Stand Dezember 2019: + rd. 400.000 EUR gegenüber dem Haushaltsansatz 2019 - sowie mit rund 114.000 EUR durch die Rückzahlung überzahlter Verlustzuweisungen aus Vorjahren vom Tourist-Service geschlossen.

 

Einleitend sei nun zunächst darauf hingewiesen, dass im Jahr 2020 nach gegenwärtigem Planungsstand wieder eine stützende Zuführung vom Vermögenshaushalt zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes hinzugezogen werden musste. Die betreffende Zuführung zum Verwaltungshaushalt wurde nunmehr mit 51.000 EUR aus Finanzausgleichsrücklagenentnahme (gebildet in der Jahresrechnung 2018 zum Ausgleich der absehbar geringeren Schlüsselzuweisungszahlungen) veranschlagt. Der Kapitalrückfluss vom Ortsentwässerungsbetrieb von 200.000 EUR kann ab 2020 nicht mehr vereinnahmt werden.

Die Entwicklung der einzelnen Einnahme- und Ausgabearten des Verwaltungshaushaltes stellt sich nunmehr wie folgt dar:

 

Bezeichnung

Plan 2020

Plan 2019

Veränderung

 

E i n n a h m e n

 

 

 

a)

Steuern, Allgemeine Zuweisungen

10.165.800 €

9.722.600 €

+ 443.200 €

b)

Einnahmen aus Verwaltung/Betrieb

     594.800 €

   455.500 €

+ 139.300 €

c)

Sonstige Finanzeinnahmen

     910.000 €

1.136.200 €

 - 226.200 €

 

 

 

 

+ 356.300 €

 

 

 

 

=================

 

A u s g a b e n

 

 

 

d)

Personalausgaben

1.420.700 €

1.351.600 €

  + 69.100 €

e)

Sächl. Verwaltungs-/Betriebsaufw.

1.860.900 €

1.953.800 €

   - 92.900 €

f )

Zuweisungen und Zuschüsse

3.343.500 €

3.031.500 €

+ 312.000 €

g)

Sonstige Finanzausgaben

5.045.500 €

4.977.400 €

  + 68.100 €

 

 

 

 

+ 356.300 €

 

 

 

 

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Die Gründe für die vorstehend aufgelisteten Veränderungen stellen sich wie folgt dar:

 

zu a) : Die Steuereinnahmen und allgemeine Zuweisungen erhöhen sich gegenüber 2019 um 443.200 EUR. Die Erhöhung setzt sich wie folgt zusammen: Bei der Grundsteuer und Gewerbesteuer um + 581.300 EUR, sonstige Steuern + 10.700 EUR. Die Schlüsselzuweisungen vermindern sich - geplant auf Grundlage des Haushaltserlasses 2020 - um 188.900 EUR, die Einkommensteuer- und Umsatzsteueranteilen um – 13.400 EUR. Die Zuweisungen nach den §§ 10 und 25 des Finanzausgleichsgesetzes erhöhen sich um + 53.200 EUR. Es sei insoweit auch auf Seite 74/75 des Haushaltsplanes Bezug genommen.

 

zu b) : Die wesentlichen Gründe, weshalb sich die Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb gegenüber dem Vorjahr erhöhen, liegt zu Einem an der Abrechnung überzahlter Vorauszahlungen aus den Jahren 2017, 2018 (zusammen rd. 39.000 EUR laut Jahresabschlüssen) und prognostizierte 2019 (geschätzt auf rd. 75.000 EUR) auf Verlustzuweisungen vom Tourist-Service (gesamt: 114.000 EUR, siehe HHST: 7900.16500, Seite 64) sowie einer Zahlungsverpflichtung aus einem Erschließungsvertrag von einem Privat-Unternehmen von 38.000 EUR (HHST: 6300.16600, Seite 52).

 

zu c) : Die sonstigen Finanzeinnahmen vermindern sich im Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen aus dem Wegfall des Kapitalrückflusses vom OEB i.H.v. 200.000 EUR. Auch senken sich die Erlöse aus der Auflösung von Zuschüssen und Beiträgen, aus Abschreibungen sowie aus der (internen) Verzinsung des Anlagekapitals um insgesamt 71.900 EUR (womit allerdings auch gleichhohe Minderausgaben in verschiedenen Unterabschnitten einhergehen). Die Zuführung vom Vermögenshaushalt von 50.700 EUR entspricht der Entnahme aus der Finanzausgleichsrücklage (HHST: 9100.28000 bzw. 9100.90000); gebildet in der Jahresrechnung 2018 aus dem erhöhten Gewerbesteueraufkommen.

 

zu d) : Der Personalaufwand wurde auf der Grundlage des Stellenplanentwurfes, der geltenden tariflichen Bestimmungen sowie auf der Basis der konkreten arbeitsvertraglichen Festlegungen veranschlagt. Dabei waren Mehrkosten einerseits für die tariflichen Steigerungen sowie die Kosten für zwei zusätzliche Stellen für Raumpflegerinnen im Bauhof sowie Kindheitsmuseum, eine neue Stelle Kita-Lotse und Stundenerhöhung Administrationsstelle für den Bauhof zu veranschlagen. Weitere Erläuterungen dazu in der gesonderten Verwaltungsvorlage (SCHÖN/BV/464/2019). In der Summe erhöhen sich die Personalausgaben gegenüber 2019 um 4,86 % bzw. 69.100 EUR.

 

zu e) : Die Entwicklung des Mittelbedarfs beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand (- 92.900 EUR im Vergleich zu 2019) wird durch Minderausgaben im Bereich der kalkulatorischen Kosten (Abschreibungen, siehe auch oben die Erläuterung zu c) von – 70.400 EUR und rund 20.000 EUR weniger Ausgaben im Bereich der Bewirtschaftungskosten – überwiegend im Bereich der Straßenbeleuchtung (HHST: 6700.54000, Seite 54).

 

zu f ) : Die Zuweisungen und Zuschüsse verändern sich nach dem Haushaltsentwurf in ihrem Gesamtbetrag um + 312.000 EUR gegenüber des Vorjahres. Ursächlich hierfür sind vor allem die steigende Umlage an den Schulverband Probstei (+ 91.600 EUR, Seite 33), die vermehrten Zuweisungen an die Kindertagesstätten (+ 91.700 EUR, Seite 44), erhöhter Personalkostenzuschuss für pädagogische Fachkraft(+ 6.600 EUR Seite 41) sowie die um 114.100 EUR höheren Zuweisungen an den Tourist-Service Ostseebad Schönberg (Seite 64, siehe dazu weitere Erläuterungen im Wirtschaftsplan 2020).

 

zu g ) : Der Anstieg der sonstigen Finanzausgaben ( Seite 74/75) um 61.800 EUR ist im Verlauf dieser Verwaltungsvorlage bereits erwähnt worden, und zwar mit Hinweis auf die steigende Kreisumlage (+ 82.300 EUR), Amtsumlage (+ 105.200 EUR). Gleichzeitig wird sich die Gewerbesteuerumlage (- 99.800 EUR) durch die Senkung des Umlagesatzes von 68,5 % auf 35 % absenken. Hinzu kommt dann noch die – im Vergleich zu 2019 – um 9.300,00 EUR höhere Zuführung zum Vermögenshaushalt bzw. um 26.700 EUR geringere Zinsausgaben.

 

Die Zuführung zum Vermögenshaushalt (vgl. HHST 9100.86000, bzw. HHST 9100.30000) beläuft sich 2020 im Übrigen auf 519.100 EUR; Dies entspricht der Summe der ordentlichen Tilgungsleistungen, die die Gemeinde Schönberg im Jahr 2020 zu erbringen hat.

 

Im Entwurf des Vermögenshaushaltes sind Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für 2020 wie folgt veranschlagt worden:

 

Baumaßnahmen 

 

Betrag

1

An-/Umbau Haus der Sicherheit, Finanzierung II. und III. BA, HH-Rest aus 2019 von 295.000 EUR wird in das Jahr 2020 übertragen

685.000 EUR

2

Sanierung "Probstei-Museum", Sanierung der Heizungsanlage des Haupthauses

15.000 EUR

3

Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Baumpflanzungen

25.000 EUR

4

Bau/Sanierung von Spiel- und Bolzplätzen, s. Spielplatzkonzept

100.000 EUR

5

Ortsbauplanung (Bauleitplanung)

50.000 EUR

6

Städtebauförderungsprogramm ( in 2020 Planungskosten) einschl. vorgezogene Maßnahme, Kosten für Gebäudekauf einschl. Studie und Nutzungskonzept, Zuschüsse sind in eine Gesamthöhe von 476.600 EUR veranschlagt

715.000 EUR

7

Straßen-, Wege- und Parkplatzbau (Straßensanierungsprogramm Straße An den Salzwiesen im Bereich der Bushaltestellen und Gehrtshorst, SPERRVERMERK lt. BA-Beschluss vom 12.11.2019 für Gehrtshorst) sowie Herstellung von Rotpflaster auf Gehwegen

950.000 EUR

8

Herstellung systemgerechter Bushaltestellen, Nachfinanzierung für II. BA und III. BA Haltestellen „An den Salzwiesen“ und Kuhlenkamp Richt. Schönberg, Förderbescheid i.H.v. 69.300 EUR liegt vor)

90.000 EUR

9

Ausbau der Straßenbeleuchtung, II. BA Umrüstung auf LED-Leuchten, Förderbescheid von 30.500 EUR liegt vor

200.000 EUR

10

Ankauf Parkscheinautomaten

5.000 EUR

11

Bau Ladestationen für Elektrofahrzeuge, Kosten für Tiefbauarbeiten

20.000 EUR

12

Sanierung des Bauhofgebäudes, Nachfinanzierung für Fenstersanierung sowie ergänz. Mittel für die Dachsanierung und Elektronotabschaltung lt. BA-Beschluss v. 12.11.2019

30.000 EUR

13

Erweiterung Gewerbegebiet

350.000 EUR

14

Neugestaltung Ortseingang Kalifornien, im Jahr 2020 zunächst nur Planungskosten

160.000 EUR

15

Anbau Kindheitsmuseum, Nachfinanzierung nach Submission

33.000 EUR

 

Zwischensumme A.

3.428.000 EUR

B.

Erwerb von Vermögen

Betrag

1

Erwerb beweglichen Vermögens (Einrichtung Servicestelle für Schiedsmann und andere Beratungsstellen)

2.000 EUR

2

Erwerb beweglichen Vermögens (FFW Schönberg insbesondere für Atemluftflaschen, Rollwagen für Logistikanhänger und Ersatz Einsatzschutzkleidung)

45.000 EUR

3

Kfz-Erwerbskosten (FFW Schönberg) für Erwerb eines neuen GW-TH Mehrkosten nach Submission zusätzl. Ausrüstungsausstattung

290.000 EUR

4

Erwerb beweglichen Vermögens (Bücherei)

1.000 EUR

5

Erwerb beweglichen Vermögens im Bereich Gemeindestraßen (Bänke im Ortsgebiet und an Wanderwegen)

10.000 EUR

6

Erwerb beweglichen Vermögens (Bauhof) incl. Kfz-Erwerb

26.000 EUR

7

Grunderwerbskosten (allgemeines Grundvermögen), im Gegenzug wurde ein Investitionszuschuss vom Erschließungsträger eingeplant

203.000 EUR

8

Erwerb beweglichen Vermögens (Verkaufsstände)

12.000 EUR

 

Zwischensumme B.

589.000 EUR

C.

Investitions- / Tilgungszuschüsse

Betrag

1

Investitions- / Tilgungszuschuss an TSV Schönberg

2.900 EUR

 

Zwischensumme C.

2.900 EUR

 

Gesamtsumme

4.019.900 EUR

 

Neben den vorstehend bezifferten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind als Ausgaben im Vermögenshaushalt noch die Tilgungsleistungen mit 519.100 EUR sowie die Zuführung zum Verwaltungshaushalt mit 50.700 EUR veranschlagt worden, so dass sich das eingangs bereits benannte Gesamtvolumen von 4.589.700 EUR ergibt.

 

In seiner vorliegenden Entwurfsfassung finanziert sich der Vermögenshaushalt mit 519.100 EUR aus der Zuführung vom Verwaltungshaushalt, mit 50.700 EUR aus Finanzausgleichsrücklagenentnahme aus dem Jahr 2018, mit 12.400 EUR aus Darlehensrückflüssen, mit 6.500 EUR aus Verkaufserlösen, mit 928.400 EUR aus Zuweisungen und Zuschüssen sowie im Übrigen mit 3.072.600 EUR durch eine Kreditaufnahme. Für diesen Kreditbetrag besteht nach § 85 Abs. 6 der Gemeindeordnung keine Genehmigungspflicht.

 

Abschließend noch einige Hinweise zur Finanzplanung, zum Rücklagenbestand sowie zum Schuldenstand der Gemeinde:

 

Nach dem derzeitigen Stand der Finanzplanung könnte der Verwaltungshaushalt der Jahre 2020 bis 2023 – bei sparsamer Planung und Leistung der Ausgaben – ausgeglichen gestaltet werden.

 

Die Gemeinde Schönberg verfügt per 01.01.2020 über restliche Rücklagenmittel von 50.756,85 EUR Finanzausgleichsrücklage, wobei nach dem Haushaltsentwurf 2020 eine vollständige Auflösung dieser Rücklage vorgesehen ist.

 

Der dem Kommunaletat zuzurechnende Schuldenstand der Gemeinde beläuft sich zum 1.1.2020 auf rd. 10.481 Mio EUR (= 1.645,88 EUR/EW. bei einer Einwohnerzahl von 6.368 EW). Eine noch ausstehende Kreditaufnahme von max. 1.741.200 EUR im Rahmen der Ermächtigung des Jahres 2019 ist in diesem Betrag noch nicht enthalten.

 

Dem Haushaltsplan ist die Einnahme- und Ausgabenplanung 2020 der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Schönberg beigefügt. Der Einnahmen und Ausgaben der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr ist Sondervermögen gem. § 97 Gemeindeordnung i.V.m. § 2a Brandschutzgesetz. Die Einnahmen- und Ausgabenplanung ist nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 der Gemeindehaushaltsverordnung dem Haushaltsplan beizufügen. Im Jahr 2020 sind Einnahmen und Ausgaben von 38.900 EUR sowie eine Rücklagenzuführung von 4.100 EUR geplant. Die Gemeindevertretung hat mit Beschluss vom 17.12.2019 der Planung 2020 zugestimmt.


Anlagenverzeichnis:

 

Haushaltsentwurf 2020 der Gemeinde Schönberg mit Vorbericht und Anlagen


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2020 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.