Sachverhalt:
Die Haushaltssatzung 2020 der Gemeinde Schönberg mit dem Haushaltsplan, dem Vorbericht, sowie dem Gesamt- und Finanzplan wurde im Entwurf mit Schreiben vom 19.12.2019 bereits übersandt. Die Wirtschaftspläne 2020 des Ortsentwässerungsbetriebes Schönberg/Holstein und des Tourist-Service Ostseebad Schönberg sind schon zuvor – mit den Verwaltungsvorlagen SCHÖN/BV/454/2019 bzw. SCHÖN/BV/467/2019 – in ihren jeweiligen Entwurfsfassungen überreicht worden. Zum Entwurf des gemeindlichen Stellenplanes für das Jahr 2020 ist eine gesonderte Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/464/2019 ergangen und bereits in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 12.12.2019 beraten worden..
Nach der vorliegenden Entwurfsfassung beläuft sich das Volumen des Schönberger Gemeindehaushaltes im Jahr 2020 auf insgesamt 16.260.300 EUR. Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben i.H.v. jeweils 11.670.600 EUR aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 4.589.700 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.
Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 4.019.900 EUR auf. Zur anteiligen Finanzierung dieser Maßnahmen bedürfte es einer Kreditaufnahme i.H.v. 3.072.600 EUR. § 2 der Haushaltssatzung beinhaltet demgemäß die Festsetzung eines derartigen Gesamtbetrages der Kredite. Neue Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten des Haushaltsjahres 2021 sind nicht vorgesehen. Die Haushaltssatzung weist zudem den Höchstbetrag der Kassenkredite mit 0,00 EUR aus. Nach dem Stellenplanentwurf ist für das Jahr 2020 die Gesamtzahl der Stellen mit 21,18 festzusetzen. Auch dies sieht der Entwurf der Haushaltssatzung so vor.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 380 % für die Grundsteuer A, 400 % für die Grundsteuer B sowie 380 % für die Gewerbesteuer (zum Vergleich 2019: 360 % für die Grundsteuer A, 380 % für die Grundsteuer B sowie 360 % für die Gewerbesteuer). Diese Maßnahme musste in Betracht gezogen werden, da sich im Zuge der Haushaltsplanung für das Jahr 2020 eine Deckungslücke in einer Größenordnung von annähernd 690.000 EUR abzeichnete (u.a. durch niedrigere Schlüsselzuweisungen aufgrund verminderter Einwohnerzahl bzw. erhöhter Finanzkraft durch hohe Gewerbesteuereinnahmen, daraus resultierende höhere Kreis- und Amtsumlagen, steigender Zuschussbedarf für Kindertagesstätten, höhere Schulkostenbeiträge, steigender Verlustausgleich für den Tourist-Service). Diese Deckungslücke wurde nunmehr mit etwa 575.000 EUR aus Mehreinnahmen bei den Realsteuern in Erwartung gleich hoher Gewerbesteuereinnahmen wie im Jahr 2019 – Stand Dezember 2019: + rd. 400.000 EUR gegenüber dem Haushaltsansatz 2019 - sowie mit rund 114.000 EUR durch die Rückzahlung überzahlter Verlustzuweisungen aus Vorjahren vom Tourist-Service geschlossen.
Einleitend sei nun zunächst darauf hingewiesen, dass im Jahr 2020 nach gegenwärtigem Planungsstand wieder eine stützende Zuführung vom Vermögenshaushalt zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes hinzugezogen werden musste. Die betreffende Zuführung zum Verwaltungshaushalt wurde nunmehr mit 51.000 EUR aus Finanzausgleichsrücklagenentnahme (gebildet in der Jahresrechnung 2018 zum Ausgleich der absehbar geringeren Schlüsselzuweisungszahlungen) veranschlagt. Der Kapitalrückfluss vom Ortsentwässerungsbetrieb von 200.000 EUR kann ab 2020 nicht mehr vereinnahmt werden.
Die Entwicklung der einzelnen Einnahme- und Ausgabearten des Verwaltungshaushaltes stellt sich nunmehr wie folgt dar:
Bezeichnung |
Plan 2020 |
Plan 2019 |
Veränderung |
|
E i n n a h m e n |
|
|
|
|
a) |
Steuern, Allgemeine Zuweisungen |
10.165.800 € |
9.722.600 € |
+ 443.200 € |
b) |
Einnahmen aus Verwaltung/Betrieb |
594.800 € |
455.500 € |
+ 139.300 € |
c) |
Sonstige Finanzeinnahmen |
910.000 € |
1.136.200 € |
- 226.200 € |
|
|
|
|
+ 356.300 € |
|
|
|
|
================= |
A u s g a b e n |
|
|
|
|
d) |
Personalausgaben |
1.420.700 € |
1.351.600 € |
+ 69.100 € |
e) |
Sächl. Verwaltungs-/Betriebsaufw. |
1.860.900 € |
1.953.800 € |
- 92.900 € |
f ) |
Zuweisungen und Zuschüsse |
3.343.500 € |
3.031.500 € |
+ 312.000 € |
g) |
Sonstige Finanzausgaben |
5.045.500 € |
4.977.400 € |
+ 68.100 € |
|
|
|
|
+ 356.300 € |
|
|
|
|
================= |
Die Gründe für die vorstehend aufgelisteten Veränderungen stellen sich wie folgt dar:
zu a) : Die Steuereinnahmen und allgemeine Zuweisungen erhöhen sich gegenüber 2019 um 443.200 EUR. Die Erhöhung setzt sich wie folgt zusammen: Bei der Grundsteuer und Gewerbesteuer um + 581.300 EUR, sonstige Steuern + 10.700 EUR. Die Schlüsselzuweisungen vermindern sich - geplant auf Grundlage des Haushaltserlasses 2020 - um 188.900 EUR, die Einkommensteuer- und Umsatzsteueranteilen um – 13.400 EUR. Die Zuweisungen nach den §§ 10 und 25 des Finanzausgleichsgesetzes erhöhen sich um + 53.200 EUR. Es sei insoweit auch auf Seite 74/75 des Haushaltsplanes Bezug genommen.
zu b) : Die wesentlichen Gründe, weshalb sich die Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb gegenüber dem Vorjahr erhöhen, liegt zu Einem an der Abrechnung überzahlter Vorauszahlungen aus den Jahren 2017, 2018 (zusammen rd. 39.000 EUR laut Jahresabschlüssen) und prognostizierte 2019 (geschätzt auf rd. 75.000 EUR) auf Verlustzuweisungen vom Tourist-Service (gesamt: 114.000 EUR, siehe HHST: 7900.16500, Seite 64) sowie einer Zahlungsverpflichtung aus einem Erschließungsvertrag von einem Privat-Unternehmen von 38.000 EUR (HHST: 6300.16600, Seite 52).
zu c) : Die sonstigen Finanzeinnahmen vermindern sich im Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen aus dem Wegfall des Kapitalrückflusses vom OEB i.H.v. 200.000 EUR. Auch senken sich die Erlöse aus der Auflösung von Zuschüssen und Beiträgen, aus Abschreibungen sowie aus der (internen) Verzinsung des Anlagekapitals um insgesamt 71.900 EUR (womit allerdings auch gleichhohe Minderausgaben in verschiedenen Unterabschnitten einhergehen). Die Zuführung vom Vermögenshaushalt von 50.700 EUR entspricht der Entnahme aus der Finanzausgleichsrücklage (HHST: 9100.28000 bzw. 9100.90000); gebildet in der Jahresrechnung 2018 aus dem erhöhten Gewerbesteueraufkommen.
zu d) : Der Personalaufwand wurde auf der Grundlage des Stellenplanentwurfes, der geltenden tariflichen Bestimmungen sowie auf der Basis der konkreten arbeitsvertraglichen Festlegungen veranschlagt. Dabei waren Mehrkosten einerseits für die tariflichen Steigerungen sowie die Kosten für zwei zusätzliche Stellen für Raumpflegerinnen im Bauhof sowie Kindheitsmuseum, eine neue Stelle Kita-Lotse und Stundenerhöhung Administrationsstelle für den Bauhof zu veranschlagen. Weitere Erläuterungen dazu in der gesonderten Verwaltungsvorlage (SCHÖN/BV/464/2019). In der Summe erhöhen sich die Personalausgaben gegenüber 2019 um 4,86 % bzw. 69.100 EUR.
zu e) : Die Entwicklung des Mittelbedarfs beim sächlichen
Verwaltungs- und Betriebsaufwand (- 92.900 EUR im Vergleich zu 2019) wird durch
Minderausgaben im Bereich der kalkulatorischen Kosten (Abschreibungen, siehe
auch oben die Erläuterung zu c) von – 70.400 EUR und rund 20.000 EUR weniger
Ausgaben im Bereich der Bewirtschaftungskosten – überwiegend im Bereich der
Straßenbeleuchtung (HHST: 6700.54000, Seite 54).
zu f ) : Die Zuweisungen und Zuschüsse verändern sich nach dem Haushaltsentwurf in ihrem Gesamtbetrag um + 312.000 EUR gegenüber des Vorjahres. Ursächlich hierfür sind vor allem die steigende Umlage an den Schulverband Probstei (+ 91.600 EUR, Seite 33), die vermehrten Zuweisungen an die Kindertagesstätten (+ 91.700 EUR, Seite 44), erhöhter Personalkostenzuschuss für pädagogische Fachkraft(+ 6.600 EUR Seite 41) sowie die um 114.100 EUR höheren Zuweisungen an den Tourist-Service Ostseebad Schönberg (Seite 64, siehe dazu weitere Erläuterungen im Wirtschaftsplan 2020).
zu g ) : Der Anstieg der sonstigen Finanzausgaben ( Seite 74/75) um 61.800 EUR ist im Verlauf dieser Verwaltungsvorlage bereits erwähnt worden, und zwar mit Hinweis auf die steigende Kreisumlage (+ 82.300 EUR), Amtsumlage (+ 105.200 EUR). Gleichzeitig wird sich die Gewerbesteuerumlage (- 99.800 EUR) durch die Senkung des Umlagesatzes von 68,5 % auf 35 % absenken. Hinzu kommt dann noch die – im Vergleich zu 2019 – um 9.300,00 EUR höhere Zuführung zum Vermögenshaushalt bzw. um 26.700 EUR geringere Zinsausgaben.
Die Zuführung zum Vermögenshaushalt (vgl. HHST 9100.86000, bzw. HHST 9100.30000) beläuft sich 2020 im Übrigen auf 519.100 EUR; Dies entspricht der Summe der ordentlichen Tilgungsleistungen, die die Gemeinde Schönberg im Jahr 2020 zu erbringen hat.
Im Entwurf des Vermögenshaushaltes sind Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für 2020 wie folgt veranschlagt worden:
A |
Baumaßnahmen |
|
Betrag |
1 |
An-/Umbau Haus der
Sicherheit,
Finanzierung II. und III. BA, HH-Rest aus 2019 von 295.000 EUR wird in das
Jahr 2020 übertragen |
685.000
EUR |
|
2 |
Sanierung
"Probstei-Museum", Sanierung der Heizungsanlage des Haupthauses |
15.000
EUR |
|
3 |
Ersatz- und
Ausgleichsmaßnahmen / Baumpflanzungen |
25.000
EUR |
|
4 |
Bau/Sanierung von Spiel-
und Bolzplätzen, s. Spielplatzkonzept |
100.000
EUR |
|
5 |
Ortsbauplanung (Bauleitplanung) |
50.000
EUR |
|
6 |
Städtebauförderungsprogramm ( in 2020
Planungskosten) einschl. vorgezogene Maßnahme, Kosten für Gebäudekauf
einschl. Studie und Nutzungskonzept, Zuschüsse sind in eine Gesamthöhe von
476.600 EUR veranschlagt |
715.000
EUR |
|
7 |
Straßen-, Wege- und
Parkplatzbau (Straßensanierungsprogramm Straße An den Salzwiesen im Bereich der
Bushaltestellen und Gehrtshorst, SPERRVERMERK lt. BA-Beschluss vom 12.11.2019
für Gehrtshorst) sowie Herstellung von Rotpflaster auf Gehwegen |
950.000
EUR |
|
8 |
Herstellung
systemgerechter Bushaltestellen, Nachfinanzierung für II. BA und III. BA
Haltestellen „An den Salzwiesen“ und Kuhlenkamp Richt. Schönberg,
Förderbescheid i.H.v. 69.300 EUR liegt vor) |
90.000
EUR |
|
9 |
Ausbau der
Straßenbeleuchtung, II. BA Umrüstung auf LED-Leuchten, Förderbescheid von 30.500 EUR
liegt vor |
200.000
EUR |
|
10 |
Ankauf
Parkscheinautomaten |
5.000
EUR |
|
11 |
Bau Ladestationen für
Elektrofahrzeuge, Kosten für Tiefbauarbeiten |
20.000
EUR |
|
12 |
Sanierung des
Bauhofgebäudes, Nachfinanzierung für Fenstersanierung sowie ergänz. Mittel für die
Dachsanierung und Elektronotabschaltung lt. BA-Beschluss v. 12.11.2019 |
30.000
EUR |
|
13 |
Erweiterung Gewerbegebiet |
350.000
EUR |
|
14 |
Neugestaltung Ortseingang
Kalifornien, im Jahr 2020 zunächst nur Planungskosten |
160.000
EUR |
|
15 |
Anbau Kindheitsmuseum, Nachfinanzierung nach
Submission |
33.000
EUR |
|
|
Zwischensumme A. |
3.428.000 EUR |
|
B. |
Erwerb von Vermögen |
Betrag |
|
1 |
Erwerb beweglichen Vermögens (Einrichtung Servicestelle für
Schiedsmann und andere Beratungsstellen) |
2.000
EUR |
|
2 |
Erwerb beweglichen Vermögens (FFW Schönberg insbesondere für
Atemluftflaschen, Rollwagen für Logistikanhänger und Ersatz
Einsatzschutzkleidung) |
45.000
EUR |
|
3 |
Kfz-Erwerbskosten
(FFW Schönberg) für Erwerb eines neuen GW-TH Mehrkosten nach Submission
zusätzl. Ausrüstungsausstattung |
290.000
EUR |
|
4 |
Erwerb
beweglichen Vermögens (Bücherei) |
1.000
EUR |
|
5 |
Erwerb
beweglichen Vermögens im Bereich Gemeindestraßen (Bänke im Ortsgebiet und an
Wanderwegen) |
10.000
EUR |
|
6 |
Erwerb
beweglichen Vermögens (Bauhof) incl. Kfz-Erwerb |
26.000
EUR |
|
7 |
Grunderwerbskosten
(allgemeines Grundvermögen), im Gegenzug wurde ein Investitionszuschuss vom
Erschließungsträger eingeplant |
203.000
EUR |
|
8 |
Erwerb
beweglichen Vermögens (Verkaufsstände) |
12.000
EUR |
|
|
Zwischensumme B. |
589.000 EUR |
|
C. |
Investitions- / Tilgungszuschüsse |
Betrag |
|
1 |
Investitions-
/ Tilgungszuschuss an TSV Schönberg |
2.900 EUR |
|
|
Zwischensumme C. |
2.900 EUR |
|
|
Gesamtsumme |
4.019.900 EUR |
Neben den vorstehend bezifferten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind als Ausgaben im Vermögenshaushalt noch die Tilgungsleistungen mit 519.100 EUR sowie die Zuführung zum Verwaltungshaushalt mit 50.700 EUR veranschlagt worden, so dass sich das eingangs bereits benannte Gesamtvolumen von 4.589.700 EUR ergibt.
In seiner vorliegenden Entwurfsfassung
finanziert sich der Vermögenshaushalt mit 519.100 EUR aus der Zuführung vom
Verwaltungshaushalt, mit 50.700 EUR aus Finanzausgleichsrücklagenentnahme aus
dem Jahr 2018, mit 12.400 EUR aus Darlehensrückflüssen, mit 6.500 EUR aus
Verkaufserlösen, mit 928.400 EUR aus Zuweisungen und Zuschüssen sowie im
Übrigen mit 3.072.600 EUR durch eine Kreditaufnahme. Für diesen Kreditbetrag besteht nach § 85 Abs. 6
der Gemeindeordnung keine Genehmigungspflicht.
Abschließend noch einige Hinweise zur Finanzplanung, zum Rücklagenbestand sowie zum Schuldenstand der Gemeinde:
Nach dem derzeitigen Stand der Finanzplanung könnte der Verwaltungshaushalt der Jahre 2020 bis 2023 – bei sparsamer Planung und Leistung der Ausgaben – ausgeglichen gestaltet werden.
Die Gemeinde Schönberg verfügt per 01.01.2020 über restliche Rücklagenmittel von 50.756,85 EUR Finanzausgleichsrücklage, wobei nach dem Haushaltsentwurf 2020 eine vollständige Auflösung dieser Rücklage vorgesehen ist.
Der dem Kommunaletat zuzurechnende
Schuldenstand der Gemeinde beläuft sich zum 1.1.2020 auf rd. 10.481 Mio EUR (= 1.645,88
EUR/EW. bei einer Einwohnerzahl von 6.368 EW).
Eine noch ausstehende Kreditaufnahme von max. 1.741.200 EUR im Rahmen der
Ermächtigung des Jahres 2019 ist in diesem Betrag noch nicht enthalten.
Dem Haushaltsplan ist die Einnahme- und
Ausgabenplanung 2020 der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr
Schönberg beigefügt. Der Einnahmen und Ausgaben der Kameradschaftskasse der
Freiwilligen Feuerwehr ist Sondervermögen gem. § 97 Gemeindeordnung i.V.m. § 2a
Brandschutzgesetz. Die Einnahmen- und Ausgabenplanung ist nach § 2 Abs. 3 Nr. 2
der Gemeindehaushaltsverordnung dem Haushaltsplan beizufügen. Im Jahr 2020 sind
Einnahmen und Ausgaben von 38.900 EUR sowie eine Rücklagenzuführung von 4.100
EUR geplant. Die Gemeindevertretung hat mit Beschluss vom 17.12.2019 der
Planung 2020 zugestimmt.
Anlagenverzeichnis:
Haushaltsentwurf 2020 der Gemeinde Schönberg mit Vorbericht und Anlagen
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2020 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.