Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2020 der Gemeinde Bendfeld
Vorlage
BENDF/BV/034/2019
Aktenzeichen
II.910.02.03
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2020 der Gemeinde Bendfeld mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen in Höhe von 276.000 € und Ausgaben in Höhe von 443.200 € aus. Das Defizit des Verwaltungshaushaltes beträgt 167.200 €.

Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 10.500 € veranschlagt worden. Dies entspricht lediglich dem Betrag der ordentlichen Tilgung. Investitionsmaßnahmen sind keine geplant.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind im Satzungsentwurf (vgl. § 3)  dargestellt. Eine Anpassung der Hebesätze ist mit der Haushaltssatzung 2020 nicht geplant, da die Mindesthebesätze gem. Haushaltskonsolidierungserlass eingehalten werden.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

Der Verwaltungshaushalt weist einen Sollfehlbetrag von 167.200 € aus. In diesem Betrag enthalten ist die Fehlbetragsabdeckung aus dem Haushaltsplan 2019 in Höhe von 117.200 €. In der strukturellen Betrachtung besteht ein Defizit von 50.000 €.

 

Im laufenden Haushaltsjahr 2019 sind die Einnahmen aus der Gewerbesteuer im Vergleich zum Vorjahr stark rückläufig. Der Haushaltsansatz für das Haushaltsjahr 2020 wurde entsprechend angepasst. Die geringere Steuerkraft führt in der Kombination mit einer gestiegenen Finanzausgleichsmasse aber zu deutlich höheren Schlüsselzuweisungen. Auch die Absenkung der Gewerbesteuerumlage von 68,5 % auf 35% führt zu einer Haushaltsentlastung.

Unterm Strich weist der Unterabschnitt 9000 einen Überschuss in Höhe von 129.100 € aus. Dieser liegt somit um rund 15.000 € über dem Vorjahresansatz.

Dieser ausgewiesene Überschuss ist aber bei weitem nicht ausreichend. Allein die Aufwendungen für die Kinderbetreuung in Schulen und Kindergärten belaufen sich auf 110.200 €.


Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2020 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.

 

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2020 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf