Betreff
Widmung "Pukscher Hof", B-Plan Nr. 4, OT Gödersdorf
Vorlage
HÖHND/BV/029/2019
Aktenzeichen
III.5
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Höhndorf hat mit B-Plan 4  ein Neubaugebiet ausgewiesen.

Das Baugebiet wurde durch die Fa. Armin Stoltenberg Bauträger und Erschließungsgesellschaft mbH erschlossen und bebaut. Grundlage ist ein Erschließungsvertrag v. 29.09.2015  (UR-Nr. 661/2015 des Notars Torsten Kolata, Preetz) zwischen der Armin Stoltenberg Bauträger und Erschließungsgesellschaft mbH und der Gemeinde Höhndorf.  Die Erschließungsanlagen sind fertiggestellt. Mit notarieller Urkunde v. 05.11.2019 wurde sich auf die Übertragung der Grundstücke auf die Gemeinde  geeinigt. Die grundbuchliche Umschreibung erfolgt kurzfristig in den nächsten Tagen. 

Folgende Flurstücke sollen öffentlich gewidmet werden:

135, Flur 4, Größe 1.250,00 m²,

152, Flur 4, Größe 98 m².

Der Rechtsbegriff Widmung ist in § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG S.-H.) verankert.

Durch die Widmung erhält ein Grundstück die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Straße sind nach § 2  StrWG S.-H. die Straßen selbst, sowie Wege und Plätze. Der Gemeingebrauch ist gesetzliche Folge.

Die Widmung erfolgt als adressatloser, gestaltender Verwaltungsakt (Allgemeinverfügung).

Der Bau- und Wegeausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:

 


Anlagenverzeichnis:

 

1 Lageplan

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein die öffentliche Widmung folgender Flurstücke mit folgenden Einstufungen:

Flurstück 135 und 152, Flur 4, Gemeindestraße gem. § 3 (1) Ziff. 3 Buchst. a)