Betreff
1. Änderung der Satzung der Gemeinde Prasdorf über die Entschädigung der in der Gemeinde Prasdorf tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung)
Vorlage
PRASD/BV/030/2019
Aktenzeichen
013.02.14
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 21.11.2019 vorberaten, die in der Entschädigungssatzung in § 9, Abs. 1 bis 3 genannten Beträge für den/die Gemeinde-wehrführer/in, den/die Gerätewart/in und für den/die Jugendwart/in jeweils auf den Höchstsatz der entsprechenden Verordnung bzw. Richtlinie anzuheben.   

Es wird empfohlen, in die Änderungssatzung nicht die Beträge aufzunehmen, sondern die vorgenannte Formulierung zu verwenden.

Nachfolgende Angaben zur Information:

Für den/die Gemeindewehrführer/in wurde bisher eine Entschädigung in Höhe von 125,60 € mtl./1.507,20 € jährlich geleistet. Bei Beschlussfassung zum 01.01.2020 beträgt der Höchstsatz 157,00 € mtl./1.884,00 € jährlich.

Für den/die stellv. Gemeindewehrführer/in (N.N.) wäre bisher eine Entschädigung in Höhe von 94,20 € mtl./1.130,40 € jährlich zu leisten. Bei Beschlussfassung zum 01.01.2020 beträgt der Höchstsatz 117,75 € mtl./1.413,00 € jährlich.

Für den/die Gerätewart/in wurde bisher eine Entschädigung in Höhe von 39,00 € mtl. / 468,00 € jährlich geleistet. Bei Beschlussfassung zum 01.01.2020 beträgt der Höchstsatz 67,00 € mtl. / 804,00 € jährlich.

Für den/die Jugendwart/in wurde bisher eine Entschädigung in Höhe von 28,00 € mtl. / 336,00 € jährlich geleistet. Bei Beschlussfassung zum 01.01.2020 beträgt der Höchstsatz 47,00 € mtl. / 564,00 € jährlich.

In diesem Zuge wurde der § 8 „Reisekosten“ dem aktuellen Bundesreisekostengesetz angepasst.

 

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Prasdorf über die Entschädigung der in der Gemeinde Prasdorf tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung).

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Prasdorf über die Entschädigung der in der Gemeinde Prasdorf tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung) gemäß Entwurf.