Sachverhalt:
Der
Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 21.11.2019 vorberaten, die in der
Entschädigungssatzung in § 9, Abs. 1 bis 3 genannten Beträge für den/die
Gemeinde-wehrführer/in, den/die Gerätewart/in und für den/die Jugendwart/in
jeweils auf den Höchstsatz der entsprechenden Verordnung bzw. Richtlinie anzuheben.
Es wird empfohlen,
in die Änderungssatzung nicht die Beträge aufzunehmen, sondern die vorgenannte
Formulierung zu verwenden.
Nachfolgende
Angaben zur Information:
Für den/die
Gemeindewehrführer/in wurde bisher eine Entschädigung in Höhe von 125,60 €
mtl./1.507,20 € jährlich geleistet. Bei Beschlussfassung zum 01.01.2020 beträgt
der Höchstsatz 157,00 € mtl./1.884,00 € jährlich.
Für den/die
stellv. Gemeindewehrführer/in (N.N.) wäre bisher eine Entschädigung in Höhe von
94,20 € mtl./1.130,40 € jährlich zu leisten. Bei Beschlussfassung zum
01.01.2020 beträgt der Höchstsatz 117,75 € mtl./1.413,00 € jährlich.
Für den/die
Gerätewart/in wurde bisher eine Entschädigung in Höhe von 39,00 € mtl. / 468,00
€ jährlich geleistet. Bei Beschlussfassung zum 01.01.2020 beträgt der
Höchstsatz 67,00 € mtl. / 804,00 € jährlich.
Für den/die
Jugendwart/in wurde bisher eine Entschädigung in Höhe von 28,00 € mtl. / 336,00
€ jährlich geleistet. Bei Beschlussfassung zum 01.01.2020 beträgt der
Höchstsatz 47,00 € mtl. / 564,00 € jährlich.
In diesem Zuge
wurde der § 8 „Reisekosten“ dem aktuellen Bundesreisekostengesetz angepasst.
Anlagenverzeichnis:
Entwurf der
Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Prasdorf über die Entschädigung der in der Gemeinde Prasdorf
tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen
und Bürger (Entschädigungssatzung).
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Prasdorf
über die Entschädigung der in der Gemeinde Prasdorf
tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen
und Bürger (Entschädigungssatzung) gemäß Entwurf.