Sachverhalt:
Beigefügt wird der Wirtschaftsplan 2020 für den
Breitbandzweckverband Probstei zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Nach
dem vorliegenden Wirtschaftsplan betragen im Erfolgsplan die Erträge 5.000 EUR
und die Aufwendungen 114.100 EUR, so dass für 2020 ein Jahresverlust i.H.v.
109.100 EUR ausgewiesen wird (der auf neue Rechnung vorgetragen werden kann, da
sich die bis 2020 aufgelaufenen Verluste dann schrittweise durch die ab 2021
zufließenden Pachteinnahmen ausgleichen lassen). Im Wirtschaftsjahr 2020
erfolgen Sachverständigen- und Beratungsleistungen für die Schaffung des
Breitbandnetzes von 50.000 EUR sowie Personalkostenerstattung an das Amt von
55.900 EUR. Vor diesem Hintergrund waren 2020 im Erfolgsplan - neben
Aufwandsentschädigungen, Sitzungstagegeldern – nur noch sonstige Kosten (Versicherungen
und Beiträge) zu berücksichtigen. Dem Gesamtaufwand von 114.100 EUR stehen
zunächst nur betriebliche Erträge (Steuerrückflüsse o.ä.) i.H.v. 5.000 EUR
gegenüber, so dass sich der zuvor schon bezifferte Jahresverlust ergibt.
Im
Vermögensplan sind Ein- und Auszahlungen in einer Größenordnung von jeweils
11.000.000 EUR veranschlagt worden. Für die Herstellung des Breitbandnetzes im
Verbandsgebiet sind Planungskosten von 1.000.000 EUR und Baukosten i.H.v.
10.000.000 EUR vorgesehen. Die Auszahlungen werden zunächst durch die
bewilligte Bundeszuweisung von 3.700.000 EUR sowie durch eine Kreditaufnahme
von 7.300.000 EUR gegenfinanziert. Dementsprechend wurde in der
Zusammenstellung nach § 12 EigVO der Gesamtbetrag der Kredite für das Jahr 2020
mit 7.300.000 EUR festgesetzt. Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen sowie der Höchstbetrag der Kassenkredite war
dagegen mit 0,00 EUR anzugeben. Die Stellenanzahl ist ebenfalls mit 0,00
Stellen festzusetzen (zumal der Zweckverband nach § 9 der Verbandssatzung keine
eigene Verwaltung unterhält, sondern vom Amtspersonal geführt wird).
Im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum bis 2023
werden Investitionen in einer Größenordnung von 26,238 Mio EUR erwartet. Der
nicht durch Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich gedeckte Anteil würde
kreditfinanziert. Die daraus erwachsenden Zins- und Tilgungsleistungen (bzw.
Abschreibungen) sollen durch Pachteinnahmen refinanziert werden.
Weitere Informationen zum Wirtschaftsplan 2020
können dessen Vorbericht entnommen werden (siehe Seite 3 des Planentwurfes).
Anlagenverzeichnis:
Entwurf des Wirtschaftsplanes 2020 für den Breitbandzweckverband Probstei
Beschlussvorschlag:
Die Verbandsversammlung stellt den Wirtschaftsplan 2020 des Breitbandzweckverbandes Probstei mit den Anlagen gemäß Entwurf fest.