Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2020 der Gemeinde Prasdorf
Vorlage
PRASD/BV/029/2019
Aktenzeichen
II.910.02.14
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2020 der Gemeinde Prasdorf mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 670.300 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 938.700 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Zur Finanzierung der investiven Maßnahmen bedarf es einer Kreditaufnahme von 879.700 €.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 350 % für die Grundsteuer A, 350 % für die Grundsteuer B sowie 370 % für die Gewerbesteuer. Diese würden sich demnach gegenüber dem Vorjahr nicht verändern. Die Landesempfehlungen liegen bei Grundsteuer A = 380%; Grundsteuer B = 425% und Gewerbesteuer = 380%.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

UAB 2000: Schulverwaltung:

Der Unterabschnitt (UAB) 2000 weist Gesamtausgaben in einer Größenordnung von 111.800 € aus. Da die Abrechnung der Schülerkosten für das Haushaltsjahr 2019 zum Zeitpunkt der Entwurfsfassung weitestgehend noch nicht erfolgt ist, orientieren sich die Haushaltsansätze überwiegend an den Vorjahresergebnissen.

 

UAB 4640: Kindergarten:

Auch hier sind die Kosten für das Jahr 2019 noch nicht vollständig abgerechnet. Nach jetzigen Erkenntnissen wird der Haushaltsansatz für das Jahr 2019 von 45.000 € aber auskömmlich sein. Ab 01.08.2020 greift die neue KiTa-Reform. Ersten Hochrechnungen zur Folge müsste die Gemeinde Prasdorf mit erheblichen Mehrkosten rechnen. Bei dem gegenwärtigen Stand der KiTa-Reform sind aber noch sehr viele Fragezeichen aufgekommen, die einen erheblichen Nachsteuerungsbedarf auf der Ebene der Landespolitik nach sich ziehen. Insofern scheinen die gegenwärtigen Zahlen nicht belastbar zu sein.

Im Haushaltsentwurf 2020 wurde daher zunächst eine leichte Erhöhung von 5.000 € auf einen Haushaltsansatz von 50.000 € gewählt.

Mögliche Mehrbelastungen müssten dann in einem Nachtragshaushalt nachfinanziert werden.

An dieser Stelle sei angemerkt, dass die Reform des Finanzausgleiches ab 2021 derzeit ebenfalls im Anhörungsverfahren ist. Nach derzeitigen Modellrechnungen würde die Gemeinde Prasdorf mit erheblichen Mehreinnahmen rechnen können. Damit könnten etwaige Mehrbelastungen aus der KiTa-Reform gegenfinanziert werden. Aber auch diese Reform ist derzeit auf dem Prüfstand und die Zahlen sind wenig belastbar. Daher ist auch die Reform des Finanzausgleiches in diesem Haushaltsentwurf unberücksichtigt geblieben.

 

UAB 9000: Steuern, allgemeine Zuweisungen:

Die Wirtschaftssituation und das damit verbundene Steueraufkommen ist weiter als gut zu bezeichnen, wenn gleich das ursprünglich prognostizierte Steueraufkommen zwischenzeitlich durch die Mai-Steuerschätzung nach unten korrigiert werden musste. Dieses macht sich insbesondere bei den Gemeindeanteilen an der Einkommensteuer bemerkbar. Die Finanzausgleichsmasse beinhaltet jedoch auch Abrechnungsbeträge der Vorjahre mit der Folge steigender Schlüsselzuweisungen auch für das Haushaltsjahr 2020. Weiterhin negativ ist die Einwohnerentwicklung der Gemeinde Prasdorf.

 

Unterm Strich weist der Unterabschnitt 9000 einen Überschuss von 258.900 € aus. Dieser liegt um 6.500 € über der Vorjahresplanung.

 

Der Vermögenshaushalt ist hauptsächlich geprägt von den erheblichen Investitionen in die Erneuerung der Abwasseranlagen.

Nach derzeitigen Erkenntnissen muss mit Investitionen in einer Gesamtgröße von 3 Millionen Euro gerechnet werden. Die bauliche Ausführung erfolgt in 3 Bauabschnitten, aufgeteilt auf die Haushaltsjahre 2020 – 2022.

In der mittelfristigen Finanzplanung ist dies entsprechend berücksichtigt. Die mit der sehr hohen Kreditaufnahme verbundenen Zins- und Tilgungsleistungen wurden mit einem angenommen Zinssatz von 1% bei einer Gesamtlaufzeit der Kredite von 50 Jahren berechnet. Damit besteht zwischen der Gesamtlaufzeit des Kredites und den entsprechenden Abschreibungswerten für die Abwasseranlagen eine Übereinstimmung.

Eine Gegenfinanzierung des Kapitaldienstes wird dann hauptsächlich durch deutliche Gebührenanpassungen bei den Schmutz- und Regenwassergebühren erfolgen müssen.

 

Der Finanzausschuss hat sich auf seiner Sitzung vom 21.11.2019 bereits intensiv mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf beschäftigt. Die dortige Beschlusslage ist bereits berücksichtigt.

 

 


 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2020 mit dem Haushaltsplan, den Anlagen und dem Investitionsprogramm gemäß Entwurf.