Sachverhalt:
Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2020 der
Gemeinde Prasdorf mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt
weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 670.300
€ aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung
von je 938.700 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem
Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.
Zur Finanzierung der investiven Maßnahmen
bedarf es einer Kreditaufnahme von 879.700 €.
Die Hebesätze für die Realsteuern sind im
Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 350 % für die Grundsteuer A,
350 % für die Grundsteuer B sowie 370 % für die Gewerbesteuer. Diese würden
sich demnach gegenüber dem Vorjahr nicht verändern. Die Landesempfehlungen liegen
bei Grundsteuer A = 380%; Grundsteuer B = 425% und Gewerbesteuer = 380%.
Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen
gegeben werden:
UAB 2000: Schulverwaltung:
Der Unterabschnitt (UAB) 2000 weist
Gesamtausgaben in einer Größenordnung von 111.800 € aus. Da die Abrechnung der
Schülerkosten für das Haushaltsjahr 2019 zum Zeitpunkt der Entwurfsfassung
weitestgehend noch nicht erfolgt ist, orientieren sich die Haushaltsansätze
überwiegend an den Vorjahresergebnissen.
UAB 4640: Kindergarten:
Auch hier sind die Kosten für das Jahr 2019
noch nicht vollständig abgerechnet. Nach jetzigen Erkenntnissen wird der
Haushaltsansatz für das Jahr 2019 von 45.000 € aber auskömmlich sein. Ab
01.08.2020 greift die neue KiTa-Reform. Ersten Hochrechnungen zur Folge müsste
die Gemeinde Prasdorf mit erheblichen Mehrkosten rechnen. Bei dem gegenwärtigen
Stand der KiTa-Reform sind aber noch sehr viele Fragezeichen aufgekommen, die
einen erheblichen Nachsteuerungsbedarf auf der Ebene der Landespolitik nach
sich ziehen. Insofern scheinen die gegenwärtigen Zahlen nicht belastbar zu
sein.
Im Haushaltsentwurf 2020 wurde daher zunächst
eine leichte Erhöhung von 5.000 € auf einen Haushaltsansatz von 50.000 €
gewählt.
Mögliche Mehrbelastungen müssten dann in
einem Nachtragshaushalt nachfinanziert werden.
An dieser Stelle sei angemerkt, dass die
Reform des Finanzausgleiches ab 2021 derzeit ebenfalls im Anhörungsverfahren
ist. Nach derzeitigen Modellrechnungen würde die Gemeinde Prasdorf mit erheblichen
Mehreinnahmen rechnen können. Damit könnten etwaige Mehrbelastungen aus der
KiTa-Reform gegenfinanziert werden. Aber auch diese Reform ist derzeit auf dem
Prüfstand und die Zahlen sind wenig belastbar. Daher ist auch die Reform des
Finanzausgleiches in diesem Haushaltsentwurf unberücksichtigt geblieben.
UAB 9000: Steuern, allgemeine Zuweisungen:
Die Wirtschaftssituation und das damit
verbundene Steueraufkommen ist weiter als gut zu bezeichnen, wenn gleich das
ursprünglich prognostizierte Steueraufkommen zwischenzeitlich durch die
Mai-Steuerschätzung nach unten korrigiert werden musste. Dieses macht sich
insbesondere bei den Gemeindeanteilen an der Einkommensteuer bemerkbar. Die
Finanzausgleichsmasse beinhaltet jedoch auch Abrechnungsbeträge der Vorjahre
mit der Folge steigender Schlüsselzuweisungen auch für das Haushaltsjahr 2020.
Weiterhin negativ ist die Einwohnerentwicklung der Gemeinde Prasdorf.
Unterm Strich weist der Unterabschnitt 9000
einen Überschuss von 258.900 € aus. Dieser liegt um 6.500 € über der
Vorjahresplanung.
Der Vermögenshaushalt
ist hauptsächlich geprägt von den erheblichen Investitionen in die Erneuerung
der Abwasseranlagen.
Nach derzeitigen Erkenntnissen muss mit
Investitionen in einer Gesamtgröße von 3 Millionen Euro gerechnet werden. Die
bauliche Ausführung erfolgt in 3 Bauabschnitten, aufgeteilt auf die
Haushaltsjahre 2020 – 2022.
In der mittelfristigen Finanzplanung ist dies
entsprechend berücksichtigt. Die mit der sehr hohen Kreditaufnahme verbundenen
Zins- und Tilgungsleistungen wurden mit einem angenommen Zinssatz von 1% bei
einer Gesamtlaufzeit der Kredite von 50 Jahren berechnet. Damit besteht
zwischen der Gesamtlaufzeit des Kredites und den entsprechenden
Abschreibungswerten für die Abwasseranlagen eine Übereinstimmung.
Eine Gegenfinanzierung des Kapitaldienstes
wird dann hauptsächlich durch deutliche Gebührenanpassungen bei den Schmutz-
und Regenwassergebühren erfolgen müssen.
Der Finanzausschuss hat sich auf seiner
Sitzung vom 21.11.2019 bereits intensiv mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf
beschäftigt. Die dortige Beschlusslage ist bereits berücksichtigt.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2020 mit dem Haushaltsplan, den Anlagen und dem Investitionsprogramm gemäß Entwurf.