Sachverhalt:
Die Landrätin des Kreises Plön hatte die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Schröder & Korth mit Sitz in Itzehoe
den Auftrag erteilt, die Jahresabschlussprüfung nach § 10 Abs. 1 des
Kommunalprüfungsgesetzes (KPG) für das Wirtschaftsjahr 2018 vorzunehmen. Die
Prüfung ist inzwischen durchgeführt worden.
Die Schlussbesprechung, an der auch ein Vertreter des Gemeindeprüfungsamtes sowie mehrere Mitglieder der gemeindlichen Gremien teilgenommen hatten, fand am 29.10.2019 am Sitz der Amtsverwaltung Probstei statt. Im Rahmen dieser Schlussbesprechung hat der Wirtschaftsprüfer jenen Jahresabschluss, der den Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses und der Gemeindevertretung mit Schreiben vom 26.09.2019 zusammen mit dem Prüfbericht zugeleitet worden war, erläutert und auftretende Fragen beantwortet.
Der Jahresverlust 2018 des Tourist-Service Ostseebad Schönberg, der in der Zeit vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 erwirtschaftet wurde, beläuft sich auf 452.357,40 EUR; Er liegt damit um exakt 25.266,91 EUR unter der im Wirtschaftsplan 2018 angenommenen Verlusthöhe. Ein wesentlicher Grund für diese Entwicklung sind die erhöhten Umsatzerlöse und Erträge von rd. 84.400 EUR durch die gute Wetterlage. Gleichzeitig sind erhöhte Aufwendungen von rd. 26.000 für Materialaufwand, höhere Personalkosten von rd. 22.000 EUR und sonstige betriebliche Aufwendungen von rd. 17.000 EUR zu verzeichnen.
Die Bilanzsumme betrug zum 31.12.2018 3.628.893,62 EUR (gegenüber 3.486.417,75 EUR zum 31.12.2017)
Die weiteren wesentlichen Aussagen zum Geschäftsverlauf des Jahres 2018 lassen sich dem Lagebericht entnehmen (vgl. Anlage 4 des Prüfungsberichtes).
Der Wirtschaftsprüfer hat sodann im Prüfungsbericht
u.a. dargelegt, dass
1. die Organisation der
Buchführung, das interne Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen eine
vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der
Geschäftsvorfälle ermöglichten,
2. bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses die für die Rechnungslegung geltenden Vorschriften
einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet wurden,
3. der Anteil des
betriebswirtschaftlichen Eigenkapitals an der Bilanzsumme 43,0 % beträgt [so
dass die Eigenkapitalausstattung deutlich über den Mindestvorgaben der
Eigenbetriebsverordnung liegt],
4. das langfristig gebundene
Vermögen nahezu vollständig (99,3 %) durch langfristig verfügbares Kapital
gedeckt ist,
5. keine Einwendungen gegen die
Ordnungsmäßigkeit der wirtschaftlichen Verhältnisse und gegen die
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zu erheben sind.
Der abschließende Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers
vom 29.10.2019 zum Jahresabschluss 2018 lautet auszugsweise wie folgt:
„Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen
handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den
ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.
Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt
ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft
geben nach meiner Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.“
Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Plön hat der Gemeinde den Prüfungsbericht mit Schreiben vom 19.11.2019 (Az. 11-524.20.5.1) übersandt. Es hat darauf hingewiesen, dass der Jahresabschluss in der geprüften Fassung unverändert von der Gemeindevertretung festzustellen ist. Ergänzende Feststellungen im Sinne des § 14 Abs. 4 Satz 2 KPG wurden von der Prüfungsbehörde nicht getroffen.
Auf den durch die Gemeindevertretung noch festzustellenden Jahresverlust i.H.v. 452.357,40 EUR wurden aus Mitteln des Haushaltsjahres 2018 bereits Abschlagszahlungen in Höhe von insgesamt 477.500,00 EUR geleistet. Somit kann der überzahlte Abschlag in Höhe von 25.142,60 EUR auf die neue Rechnung vorgetragen werden.
Beschlussvorschlag:
Der
Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, zum Jahresabschluss 2018
des Tourist-Service Ostseebad Schönberg folgende Beschlüsse zu fassen:
1.
Der
Prüfbericht über die Jahresabschlussprüfung 2018 des Tourist-Service Ostseebad
Schönberg wird zur Kenntnis genommen.
2.
Der
Jahresabschluss 2018 des Tourist-Service Ostseebad Schönberg wird bei einer
Bilanzsumme in Aktiva und Passiva von 3.628.893,62 EUR in der geprüften Fassung
festgestellt.
3.
Die
Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2018, die mit einem Jahresverlust
in Höhe von 452.357,40 EUR abschließt, wird festgestellt.
4.
Der
um 25.142,60 EUR überzahlte Abschlag auf die Verlustzuweisung für das
Wirtschaftsjahr 2018 wird auf neue Rechnung vorgetragen.