Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2018 des Tourist-Service Ostseebad Schönberg
Vorlage
SCHÖN/BV/457/2019
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Landrätin des Kreises Plön hatte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Schröder & Korth mit Sitz in Itzehoe den Auftrag erteilt, die Jahresabschlussprüfung nach § 10 Abs. 1 des Kommunalprüfungsgesetzes (KPG) für das Wirtschaftsjahr 2018 vorzunehmen. Die Prüfung ist inzwischen durchgeführt worden.

 

Die Schlussbesprechung, an der auch ein Vertreter des Gemeindeprüfungsamtes sowie mehrere Mitglieder der gemeindlichen Gremien teilgenommen hatten, fand am 29.10.2019 am Sitz der Amtsverwaltung Probstei statt. Im Rahmen dieser Schlussbesprechung hat der Wirtschaftsprüfer jenen Jahresabschluss, der den Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses und der Gemeindevertretung mit Schreiben vom 26.09.2019 zusammen mit dem Prüfbericht zugeleitet worden war, erläutert und auftretende Fragen beantwortet.

 

Der Jahresverlust 2018 des Tourist-Service Ostseebad Schönberg, der in der Zeit vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 erwirtschaftet wurde, beläuft sich auf 452.357,40 EUR; Er liegt damit um exakt 25.266,91 EUR unter der im Wirtschaftsplan 2018 angenommenen Verlusthöhe. Ein wesentlicher Grund für diese Entwicklung sind die erhöhten Umsatzerlöse und Erträge von rd. 84.400 EUR durch die gute Wetterlage. Gleichzeitig sind erhöhte Aufwendungen von rd. 26.000 für Materialaufwand, höhere Personalkosten von rd. 22.000 EUR und sonstige betriebliche Aufwendungen von rd. 17.000 EUR zu verzeichnen.

 

Die Bilanzsumme betrug zum 31.12.2018 3.628.893,62 EUR (gegenüber 3.486.417,75 EUR zum 31.12.2017)

 

Die weiteren wesentlichen Aussagen zum Geschäftsverlauf des Jahres 2018 lassen sich dem Lagebericht entnehmen (vgl. Anlage 4 des Prüfungsberichtes).

 

Der Wirtschaftsprüfer hat sodann im Prüfungsbericht u.a. dargelegt, dass

 

1.   die Organisation der Buchführung, das interne Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen eine vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle ermöglichten,

 

2.   bei der Aufstellung des Jahresabschlusses die für die Rechnungslegung geltenden Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet wurden,

 

3.   der Anteil des betriebswirtschaftlichen Eigenkapitals an der Bilanzsumme 43,0 % beträgt [so dass die Eigenkapitalausstattung deutlich über den Mindestvorgaben der Eigenbetriebsverordnung liegt],

 

4.   das langfristig gebundene Vermögen nahezu vollständig (99,3 %) durch langfristig verfügbares Kapital gedeckt ist,

 

5.   keine Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit der wirtschaftlichen Verhältnisse und gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zu erheben sind.

 

Der abschließende Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers vom 29.10.2019 zum Jahresabschluss 2018 lautet auszugsweise wie folgt:

 

„Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft geben nach meiner Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.“

 

Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Plön hat der Gemeinde den Prüfungsbericht mit Schreiben vom 19.11.2019 (Az. 11-524.20.5.1) übersandt. Es hat darauf hingewiesen, dass der Jahresabschluss in der geprüften Fassung unverändert von der Gemeindevertretung festzustellen ist. Ergänzende Feststellungen im Sinne des § 14 Abs. 4 Satz 2 KPG wurden von der Prüfungsbehörde nicht getroffen.

 

Auf den durch die Gemeindevertretung noch festzustellenden Jahresverlust i.H.v. 452.357,40 EUR wurden aus Mitteln des Haushaltsjahres 2018 bereits Abschlagszahlungen in Höhe von insgesamt 477.500,00 EUR geleistet. Somit kann der überzahlte Abschlag in Höhe von 25.142,60 EUR auf die neue Rechnung vorgetragen werden.


Beschlussvorschlag:

 

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, zum Jahresabschluss 2018 des Tourist-Service Ostseebad Schönberg folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.      Der Prüfbericht über die Jahresabschlussprüfung 2018 des Tourist-Service Ostseebad Schönberg wird zur Kenntnis genommen.

 

2.      Der Jahresabschluss 2018 des Tourist-Service Ostseebad Schönberg wird bei einer Bilanzsumme in Aktiva und Passiva von 3.628.893,62 EUR in der geprüften Fassung festgestellt.

 

3.      Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2018, die mit einem Jahresverlust in Höhe von 452.357,40 EUR abschließt, wird festgestellt.

 

4.      Der um 25.142,60 EUR überzahlte Abschlag auf die Verlustzuweisung für das Wirtschaftsjahr 2018 wird auf neue Rechnung vorgetragen.